• Home
  • Nachrichten
  • Business
  • Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein

Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein

Von Regina Henkel

Wird geladen...

Scroll down to read more

Business

Das Bundeskartellamt nimmt die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Amazon Marktplatz unter die Lupe und hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet. Auslöser sind zahlreiche Beschwerden von Händlern.

Amazons Marktmacht könnte dem Unternehmen in Deutschland zum Verhängnis werden. Besonders die Position von Amazon als Händler und Marktplatz stößt bei den Juristen des Kartellamts auf Skepsis. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt.“

Um das zu untersuchen, werden jetzt die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern umfassend auf den Prüfstand gestellt. Dazu gehören unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Amazon verfügt als der mit Abstand größte Online-Marktplatz in Deutschland über eine marktbeherrschende Position, für viele Händler ist der Verkauf über Amazon lebensnotwendig. Beides sind wichtige Voraussetzungen für das Bundekartellamt, den Fall zu prüfen.

Auch die Europäische Kommission hat auf Basis des europäischen Kartellrechts Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen, die vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon betreffen. Beide Verfahren ergänzen sich: Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersucht, konzentriert sich das Bundeskartellamt auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon Marktplatz gegenüber den Händlern.

Foto: Amazon

Amazon