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Gegen Glastür geprallt: C&A muss Kundin Schmerzensgeld zahlen

Von DPA

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Die Modekette C&A muss einer 67-jährigen Kundin, die gegen eine Glastür geprallt war, rund 1100 Euro zahlen. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte das Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von Schmerzensgeld, Schadenersatz und Anwaltskosten (Az.: 50 C 9301/14). Die Rentnerin war in Düsseldorf gegen eine nur teilweise geöffnete Glasschiebetür der dortigen Filiale geprallt. Sie zog sich Schürfwunden und Prellungen zu, eine Zahnbrücke zerbrach.

Das Kaufhaus habe die Glastür nicht erkennbar markiert und so gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen, argumentierte die Klägerin und bekam Recht. C&A hatte nach dem Vorfall in Augenhöhe einen Streifen auf die Scheiben der Türelemente geklebt. «Nur aus Gründen äußerster Vorsicht», betonte die Filialleiterin in der Verhandlung und wies den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (DPA)

C&A
CandA