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Gericht: Adler darf weiter Altkleider annehmen

Von Reinhold Koehler

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Das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg hat entschieden, dass die Adler Modemärkte AG auch weiterhin in ihren Filialen gebrauchte Textilien ohne Rücksicht auf deren Herkunft zurücknehmen und dafür Einkaufscoupons ausgeben darf. Das Gericht sah das Prinzip der Produktverantwortung als so weitreichend an, dass es zu diesem Urteil kam. Adler hatte, unterstützt durch das Recycling-Unternehmen I:CO, eine Klage gegen das Bayerische Landesamt für Umweltschutz eingereicht, das dem Unternehmen nur die Rücknahme von ihr selbst in Verkehr gebrachter Textilien gestatten wollte.

„Mit diesem Urteil können wir weiterhin unsere Produktverantwortung in gewohnt umfangreichem Maß übernehmen und unseren Kunden eine einfache, bequeme und lohnende Möglichkeit bieten, ihre ausgedienten Textilien in unseren Modemärkten zurückzugeben, damit sie umweltschonend wiederverwendet werden können", so Adler-Vorstandschef Lothar Schäfer.

Adler nimmt bereits seit 2009 gebrauchte Textilien und Schuhe in ihren Modemärkten an, damit diese einer ökologisch vorteilhaften Weiterverwendung zugeführt werden können. Seitdem sollen so bereits über 2,7 Millionen Kilo Altkleider und -Schuhe gesammelt und über I:CO in den Kreislauf zurückgeführt worden sein.

Foto: Adler Modemärkte AG

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