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Unions-Wirtschaftsflügel will Lieferkettengesetz mit «Augenmaß»

Von DPA

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Der Wirtschaftsflügel der Union hat vor Belastungen der deutschen Wirtschaft beim geplanten Lieferkettengesetz gewarnt. In einem Papier der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie und des Vorstandes des Parlamentskreises Mittelstand heißt es, mögliche Regelungen über unternehmerische Sorgfaltspflichten in den Lieferketten müssten Maßnahmen mit «Augenmaß» sein.

Übermäßiger und unnötiger Bürokratie- und Verwaltungsaufwand sowie Rechtsunsicherheit, Haftungs- und Regressrisiken müssten vermieden werden. Bei Verstößen dürfe es keine zivilrechtliche Haftung geben. Das Papier lag der Deutschen Presse-Agentur am Montag vor. Zuerst hatte das Nachrichtenportal «The Pioneer» darüber berichtet.

Über Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz für die Wahrung der Menschenrechte in der weltweiten Produktion von Waren wird derzeit innerhalb der Bundesregierung verhandelt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen eine Garantie für die Einhaltung der Menschenrechte - und zwar in Lieferketten zur Herstellung unter anderem von Kleidern, Schokolade oder Elektrogeräten. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnt vor einer zu großen Belastung der Wirtschaft. Hauptstreitpunkt ist dem Vernehmen nach eine mögliche zivilrechtliche Haftung.

Im Papier des Unions-Wirtschaftsflügels heißt es, durch die Corona-Pandemie habe sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland deutlich verschlechtert. «Grundsätzlich gilt es daher, in der aktuellen Lage neue, zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, durch Gesetze und sonstige neue Regulierungsvorgaben zu vermeiden.» Darauf habe sich im April auch der Koalitionsausschuss verständigt. Durch wirtschaftliches Engagement, Investitionen und Know-how-Transfer trügen deutsche Unternehmen zu nachhaltigem Wachstum und höherer Beschäftigung in Entwicklungs- und Schwellenländern bei. «Sie zeigen bereits heute - besonders auch im internationalen Vergleich - einen hohen Grad an unternehmerischer Verantwortung.»

Damit eine Regelung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten Wirksamkeit entfalte und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen nicht einseitig belaste, bedürfe es einer einheitlichen marktkonformen europaweiten Regelung. Erfasst werden dürften ausschließlich größere Unternehmen, wobei der Schwellenwert - angelehnt an die französische Regelung - bei mindestens 5000 bis 10 000 Mitarbeitern liegen sollte. (dpa)

Bild: Axel Heimken / dpa / Picture Alliance

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