• Home
  • Nachrichten
  • Einzelhandel
  • Geht der Gesetzesentwurf zur Umsatzsteuerbetrug auf Online-Plattformen zu weit?

Geht der Gesetzesentwurf zur Umsatzsteuerbetrug auf Online-Plattformen zu weit?

Von Reinhold Koehler

Wird geladen...

Scroll down to read more

Einzelhandel

Das Bundeskabinett diskutiert aktuell einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Verkauf über Online-Plattformen und hat dazu bereits einige Maßnahmen angekündigt. Dabei geht es vor allem darum, Online-Händler aus Nicht-EU-Ländern gesetzlich dazu zu verpflichten, ihre Umsatzsteuer ordnungsgemäß zu bezahlen, um einheimische Händler, die ihre Steuern korrekt abführen, vor Nachteilen zu schützen.

Soweit eine gute Idee, findet auch der Handelsverband Deutschland (HDE). Dessen Hauptgeschäftsführer Stefan Genth findet jedoch, dass die Regierung mit ihrem aktuellen Gesetzesentwurf „in einigen Punkten über das Ziel hinausschießt“.

„Da entsteht neue Bürokratie für Plattformen und Händler, die schwer zu rechtfertigen ist“, so Genth. So sehe der Entwurf vor, dass die neuen Vorschriften auch für Marktplatzhändler aus der EU und Deutschland gelten sollten. Bei diesen Marktplatzhändlern dürfte allerdings der Zugriff für die Behörden einfacher sein als bei Marktplatzhändlern aus Drittstaaten. Deshalb sei eine Plattformhaftung in diesen Fällen schwer zu begründen. Genth fordert daher, dass diese auf Marktplatzhändler aus dem Nicht-EU-Ausland eingeschränkt werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass die neuen Aufzeichnungspflichten für die Plattformbetreiber und die angedachte Handhabung der von den Marktplatzhändlern beizubringenden Bescheinigungen für die Beteiligten praktikabel seien.

Zusätzlich fordert der HDE eine weitere Stärkung der Zollbehörden. „Denn oftmals wird die Einfuhrumsatzsteuer dadurch umgangen, dass Warenwerte beim Direktversand aus dem Drittland unterdeklariert werden. Dagegen helfen leistungsfähige Zollbehörden, die in der Lage sind, zahlreiche Kontrollen vorzunehmen“, so HDE-Chef Genth.

Foto: Matthias Preisinger / pixelio.de

BDSE
BTE
Einzelhandel
HDE