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Gesetz gegen Steuerumgehung: Handel bangt um Ratenzahlung

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages berät derzeit über ein neues Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, mit dem mehr Transparenz geschaffen werden und die Umgehung von Steuerzahlungen beispielsweise über Briefkastenfirmen erschwert werden sollen. Zu den konkreten Maßnahmen gehört dabei auch, dass bei der Eröffnung von Konten künftig nicht nur die Personendaten wie Name und Adresse, sondern darüber hinausgehend auch die die Steuer-ID des Kontoinhabers sowie des wirtschaftlich Berechtigten erfasst werden müssen.

Allerdings treffen die neuen Regelungen auch auf Ratenkäufe im Einzelhandel zu. Denn hierbei wird zugleich ein Kreditvertrag mit einer Bank abgeschlossen, der die - künftig erweiterten - Identifizierungspflichten auslöst. Ein Umstand, der nun den Handelsverband Deutschland (HDE) auf den Plan ruft, bereits während der Beratungen sein Veto einzulegen.

„Vom Kunden müsste beim Kauf auf Raten im Ladengeschäft künftig die Vorlage seiner Steuer-ID verlangt werden. Diese wird er bei einem Spontankauf aber nicht dabeihaben. Eine solche Vorgabe würde den Kauf auf Raten in der Praxis damit in vielen Fällen ausbremsen“, so der HDE-Steuerexperte Jochen Bohne. „Und das ohne jede Not.“ Schließlich sei die Finanzverwaltung durchaus in der Lage, die bei ihr vorhandenen Steuer-IDs mit den Personendaten der Kontoinhaber zu verknüpfen. Es gebe folglich keine Notwendigkeit, von den Kontoinhabern zusätzlich noch die Mitteilung der Steuer-ID zu verlangen.

Foto: Paul-Georg Meister / pixelio.de

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