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Handel: Branchentarifverträge teils „aus dem letzten Jahrhundert"

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) legt sich gerne auch außerhalb der alljährlichen Tarifverhandlungen gerne mit der Gewerkschaft Ver.di an. Gefordert wird meist mehr Flexibilität seitens der Arbeitnehmer, oft gepaart mit einer Mahnung zur Zurückhaltung bei den Lohnforderungen.

In seiner neuesten Offensive gegen Ver.di geht der HDE jedoch noch etwas weiter und stellt die Branchentarifverträge per se auf den Prüfstand. Eine Modernisierung der Kontrakte sei dringend nötig, so der Verband.

„Die Tarifbindung erhöht sich, wenn wir den Unternehmen zeitgemäße und praktikable Tarifverträge anbieten können“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In der von der Arbeitgeberseite vorgeschlagenen neuen Entgeltstruktur sieht der HDE einen wesentlichen Schritt, um wieder mehr Unternehmen im Einzelhandel für Tarifverträge zu gewinnen. Die Reform der Tarifverträge sei notwendig, da sich die Branche beispielsweise mit veränderten Ladenöffnungszeiten und dem technologischen Fortschritt weiterentwickelt habe. „Die Entgeltstrukturen sind teilweise letztes Jahrhundert und entsprechen nicht mehr den Arbeitsbedingungen im Einzelhandel“, so Genth weiter. Deshalb hätten viele Unternehmen zunehmend das Interesse an einer Tarifbindung verloren. Dadurch sei auf Arbeitgeberseite auch die Akzeptanz für allgemeinverbindliche Tarifverträge weggefallen.

Die von der Gewerkschaft immer wieder geforderte Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen dagegen sei kein sinnvolles Werkzeug, um die Tarifbindung im Handel zu erhöhen. Derzeit sind nur 0,7 Prozent aller im Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums registrierten Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Punktuell könne diese Maßnahme auch zielführend sein, beispielsweise bei der Einführung eines Branchenmindestlohnes. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes bestehe hierfür im Einzelhandel jedoch kein Bedarf mehr, so der HDE

Foto: H.D.Volz / pixelio.de

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