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Handel wehrt sich gegen Recht auf mobile Arbeit

Von Reinhold Koehler

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Wenn eine Partei ein Zukunftsprogramm verabschiedet, bietet dies erfahrungsgemäß jede Menge Gesprächsstoff für Befürworter und Gegner der darin enthaltenen Maßnahmen. Dies geht derzeit auch der SPD so, die in ihrem neuesten Positionspapier mit dem Titel „Arbeiten 4.0“ einen Rechtsanspruch auf ein „Mindestmaß an mobiler Arbeit während der betriebsüblichen Arbeitszeit“ fordert.

Die Beschäftigten sollten dabei selbst bestimmen dürfen, an welchem Ort sie sich während ihrer mobilen Arbeitszeit aufhalten wollen. Ein Vorschlag, den der Handelsverband Deutschland (HDE) strikt ablehnt: „Viele Tätigkeiten sind an den Standort des Unternehmens gebunden. So sind Verkaufs- und Kassiertätigkeiten im stationären Handel nur vor Ort möglich“, so der HDE-Vertreter Steven Haarke.

Zudem sei die rechtssichere Formulierung einer entsprechenden Ausnahmeregelung nahezu unmöglich. Denn bei einigen Tätigkeiten trete die Ungeeignetheit für das mobile Arbeiten nicht ganz so offensichtlich zu Tage. Das sei beispielsweise bei teambezogenen Bürotätigkeiten der Fall, für die eine Gruppendynamik vor Ort für das Arbeitsergebnis entscheidend sein könne.

Foto: Julien Christ / pixelio.de

BTE
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