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Kartellamt setzt Asics Grenzen bei Regeln für Online-Handel

Von DPA

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Das Bundeskartellamt geht gegen die Versuche von Markenherstellern vor, dem Online-Handel mit ihren Produkten enge Grenzen zu setzen. Die Wettbewerbsbehörde entschied am Donnerstag, der deutsche Marktführer bei Laufschuhen Asics habe in der Vergangenheit insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig eingeschränkt.

"Wenn Hersteller ihren Vertragshändlern verbieten, Preisvergleichsmaschinen und Verkaufsportale zu nutzen oder die Verwendung der jeweiligen Markenzeichen für eigene Suchmaschinenwerbung ausgeschlossen wird, kann der Verbraucher gerade die kleineren Händler im Internet de facto nicht mehr finden", kritisierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Folge sei das sich das Online-Geschäft letztlich auf die Hersteller selbst und einige große Händler oder Marktplätze konzentriere. Hersteller dürften ihre Vorgaben nicht dazu nutzen.

Zwar hätten die Markenhersteller das Recht, ihren Vertragshändlern im Interesse der Qualitätssicherung Vorgaben zu machen. Doch dürfe dies "nicht dazu benutzt werden, die Angebotsbreite im Internet und die mit ihr verbundenen preissenkenden Tendenzen zu beseitigen".

Asics Deutschland hat die beanstandeten Vertriebsklauseln inzwischen geändert. Die Entscheidung sei jedoch über den Einzelfall hinaus von Bedeutung, hieß es beim Bundeskartellamt. (DPA)

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