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Patentamt will Wortmarke „Black Friday“ löschen

Von Regina Henkel

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Einzelhandel

Gute Nachricht für Onlinehändler: Bald könnte der Schutz der Wortmarke „Black Friday“ der Vergangenheit angehören. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat den Forderungen zur Löschung der Wortmarke stattgegeben, die Eintragung der Wortmarke Black Friday soll demnach entfernt werden. Das meldete u.a. das in Berlin ansässige Internetunternehmen 6Minutes Media GmbH (6Minutes), Betreiberin der Shopping-Plattform mydealz.de, das den Löschungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt hatte.

Das DPMA hat entschieden: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ ist mangels Unterscheidungskraft zu löschen (Az.: S 239/16). Denn der unter der Bezeichnung „Black Friday“ in den USA seit Jahren existierende Einkaufstag mit hohen Rabatten, sehr hohen Umsätzen und entsprechender Popularität habe schon vor dem Anmeldetag der Marke „seinen Weg auch nach Deutschland gefunden“.

Insgesamt reklamieren mehrere Kanzleien den Erfolg für sich. Hintergrund: Das DPMA hatte insgesamt 15 Verfahren zu einer Entscheidung zusammengefasst, darunter auch die Klage der Website Black-Friday.de.

Die Super Union Holdings Ltd. mit Sitz in Hongkong ist Inhaberin der am 20. Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke Black Friday. Seitdem durfte der Begriff nur verwendet werden, wer sich dafür die Erlaubnis eingeholt und natürlich gezahlt hatte. Wer das nicht tat, handelte sich schnell Abmahnungen ein. Viele Händler wurden daraufhin kreativ und tauften ihre Aktionen um in Black Week oder Red Friday.

Ob dieses Verwirrspiel jetzt tatsächlich ein Ende hat, wird sich aber erst zeigen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Markeninhaberin hiergegen noch Rechtsmittel einlegen kann. Aktuellen Meldungen zufolge will das chinesische Unternehmen das auch tun.

Foto: Black-Friday.de

Black Friday