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Steuerpolitik: Deutschlands Onlinehandel sieht sich im Nachteil

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Onlinehandel ist international. Fast alle Anbieter versenden ihre Waren mittlerweile weltweit an ihre Kunden, finden an ihren jeweiligen Firmenstandorten sehr ungleiche Bedingungen vor, gerade was die Höhe und den Umfang der abzuführenden Steuern betrifft. Kein Wunder also, dass sich vor allem der relativ hoch belastete, deutsche Onlinehandel für mehr internationale Steuergerechtigkeit einsetzt.

Der Staat müsse international für zumindest annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen, gerade auch bei den Steuern, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stephan Tromp. Ansonsten würden einheimische Händler, die in Deutschland ihre Steuern zahlen, gegenüber ausländischen Online-Händlern benachteiligt. Es müsse durch ein möglichst einfaches und effizientes Verfahren sichergestellt werden, dass der Versandhandel an der Umsatzsteuer vorbei aus dem Nicht-EU-Ausland nicht mehr möglich ist. Tromp weiß: „Der Verkauf ausländischer Waren findet oft über Internetplattformen statt, welche auch sämtliche Fulfillment-Dienstleistungen übernehmen.“ Eine Möglichkeit des Ausschlusses von Steuerhinterziehung sei daher die Einbindung der Plattformen in die Umsatzsteuererhebung.

Zusätzlich fordert der HDE, den internationalen Wettbewerb im E-Commerce durch den Abbau bürokratischer Hürden zu verbessern. „Grenzüberschreitender Online-Handel muss einfacher und unbürokratischer werden. Ein wichtiger Schritt wäre, dass sich die Händler nicht mehr wie bisher im Staat des Kunden umsatzsteuerlich registrieren und dort Steuererklärungen abgeben müssen“, so Tromp weiter. Vielmehr sollten Händler, die private Kunden im EU-Ausland beliefern, die Umsatzsteuer im Inland über einen sogenannten One-Stop-Shop abwickeln dürfen. Damit bräuchte der Händler seine Umsatzsteuer für internationale Lieferungen nur noch mit einer einheitlichen zentralen Stelle abzurechnen.

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

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