• Home
  • Nachrichten
  • Kultur
  • Rana Plaza-Film darf doch gezeigt werden

Rana Plaza-Film darf doch gezeigt werden

Von Simone Preuss

Wird geladen...

Scroll down to read more

Nur zwei Wochen nachdem eine Vorführsperre gegen den Spielfilm "Rana Plaza" in Bangladesch verhängt wurde, hat der Oberste Gerichtshof sie wieder aufgehoben und der Film darf jetzt doch gezeigt werden.

In "Rana Plaza" geht es um den Einsturz des gleichnamigen Gebäudes am 24. April 2013, der mehr als 1,1000 Bekleidungsarbeitern das Leben kostete und Tausende verletzte. Der Film basiert auf der wahren Geschichte der Näherin Reshma Begum, die nach 17 Tagen als letzte Überlebende aus den Trümmern geborgen wurde.

Der Oberste Gerichtshof hatte zunächst dem Antrag des Gewerkschaftsführers Sirajul Islam Rony stattgegeben, der sich gegen die Ausstrahlung von Szenen ausgesprochen hatte, in denen "Gewalt, Horror und Grausamkeit" gegen Bekleidungsarbeiter gezeigt wurde, da sie andere Arbeiter der Textil- und Bekleidungsindustrie beeinflussen könnten beziehungsweise der Film allgemein ein zu negatives Bild von Bangladesch zeigen würde.

Wie die Dhaka Tribune berichtete, hatte der Oberste Gerichtshof jetzt einem Antrag der Produzentin Shamima Aktar stattgegeben, die versicherte, dass der Film nach dem Gerichtsentscheid bereits zensiert und gekürzt wurde. Zudem argumentierte Regisseur Nazrul Islam Khan, dass der Film den Mut von Reshma als positives Beispiel herausstelle.

Seitdem der Film angekündigt wurde, wurde Reschmas Rettung genauestens untersucht, da sie Gerüchten zufolge beschönigt wurde, um die Rettungsarbeiten in gutem Licht zu zeigen.

Foto: Filmposter
Rana Plaza