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HDE: Ladenschlussgesetz in M-V verfassungswidrig

Von FashionUnited

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Als "glatten Verfassungsbruch" wertet der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) das neue Ladenschlussgesetz im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Das Gesetzesvorhaben, über das am Mittwoch im Schweriner Landtag abgestimmt wurde, sieht verpflichtende Sonderzuschläge für Arbeitnehmer vor, die nach 20.15 Uhr arbeiten. Holger Wenzel, der Hauptgeschäftsführer des HDE, kündigte am Mittwoch in Berlin bereits den Widerstand seiner Organisation gegen diese Regelung an: "Das neue Ladenschlussgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Es ist absolut inakzeptabel, die Einzelhändler gesetzlich zur Zahlung von Zuschlägen an Mitarbeiter zu verpflichten," erklärte er. Das sei "ein glatter Verfassungsbruch". "Zum einen wird dadurch in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie eingegriffen. Zum anderen verstößt diese Regelung gegen die Föderalismusreform. Die Länder haben durch die Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeiten lediglich die Kompetenz zur Regelung der eigentlichen Ladenöffnungszeiten erhalten, nicht aber zur Festlegung von Arbeitsvertragsinhalten und Entlohnungsfragen," begründete Wenzel seine Einschätzung. Er kündigte an, dass der Einzelhandel gegen das Gesetz klagen werde.

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