Textilverband warnt vor Änderungen bei der Erbschaftssteuer
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Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine neue gesetzliche Regelung der Erbschaftssteuer bis 2016 erfordert. Für Familienunternehmen, die beim Tod des Alleininhabers vererbt werden, ergeben sich hieraus besondere Schwierigkeiten: Das Kapital der vererbten Unternehmen ist in der Regel fest gebunden. Regeln im Gesellschaftervertrag verhindern in aller Regel hohe Kapitalentnahmen, um das Unternehmen zu schützen und Arbeitsplätze zu sichern. Wenn hierauf mehrere Millionen Euro Erbschaftssteuer gezahlt werden müssten, müssten die Erben einen Teil des Unternehmens verkaufen, Arbeitsplätze abbauen oder im schlimmsten Fall in Insolvenz gehen. Dies müsse durch eine neue gesetzliche Regelung verhindert werden, so Neumann.