Otto darf Quelle-Markenrechte übernehmen
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Bedenken hatten die Kartellbehörden demnach „in Bezug auf acht Produktkategorien des deutschen Versandhandelsmarktes, darunter Damenbekleidung und Sporttextilien“, die „für wettbewerbsrechtlich bedenklich befunden“ worden seien. Außerdem stellte die Kommission fest, „dass Otto durch den Erwerb der Marke Quelle und die Nutzung der Quelle-Kundendaten in die Lage versetzt würde, einen erheblichen Teil des Kundengeschäfts von Quelle zu übernehmen.“ Da Otto bereits der größte Versandhauskonzern hierzulande ist und auf diesem Weg seine ohnehin starke Position noch weiter ausbauen wird, sah die Behörde daher die Notwendigkeit, entsprechende Auflagen zu verfügen.
Denen begegnete der Hamburger Konzern mit einem eigenen Kompromissvorschlag: „Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Otto an, Marken wie Webschatz, Universum und Casamaxx zu verkaufen. Außerdem wird der Käufer dieser Marken das Recht haben, die Quelle-Kundendaten im gleichen Umfang und zu denselben Bedingungen zu nutzen wie Otto,“ erläuterten die europäischen Wettbewerbshüter. Und so kam es schließlich zu einem glücklichen Ende: Nach Befragung der übrigen Marktteilnehmer sei die Kommission zu dem Schluss gekommen, „dass ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch diese Zusagen ausgeräumt werden“, hieß es aus Brüssel. Die Übernahme von Quelle Russland durch Otto wurde ebenfalls genehmigt. Sie hielt die EU-Kommission für „wettbewerbsrechtlich unbedenklich“.
Foto: Otto Group