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Adidas: juristischer Etappensieg gegen Nike

Von FashionUnited

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Im Rechtsstreit mit dem Weltmarkführer Nike um den Adidas-Schuh

„Primeknit“ hat das Landgericht Nürnberg zugunsten der Herzogenauracher entschieden. Das Gericht habe „Nikes Antrag auf eine Unterlassung gegen Adidas bezüglich der Herstellung und Vermarktung“ des strittigen Schuhs zurückgewiesen, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.

Nike wirft dem deutschen Konkurrenten vor, er habe mit dem Schuh, der über ein charakteristisches Obermaterial aus Polymerfasern verfügt, ein Patent verletzt. Das Nürnberger Gericht hatte den Amerikanern am 28. August vorerst Recht gegeben und eine einstweilige Verfügung erlassen. Zu diesem Zeitpunkt habe das Gericht aber „noch keine Gelegenheit gehabt, die Sichtweise von Adidas zu hören“, erklärte das Unternehmen. „Wenige Tage nach Einreichung der Anträge seitens Adidas hob das Gericht die einstweilige Verfügung auf und hat den Antrag auf Unterlassung heute nun zurückgewiesen“, hieß es aus Herzogenaurach.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts,“ erklärte Adidas. Das Ende des Rechtsstreits muss das Urteil aber nicht bedeuten: Nike kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

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