• Home
  • V1
  • Columns
  • Modekonzern muss Namensgeber der Düsseldorfer Esprit-Arena bleiben

Modekonzern muss Namensgeber der Düsseldorfer Esprit-Arena bleiben

Von FashionUnited

Wird geladen...

Scroll down to read more

Der Modekonzern Esprit bleibt gegen seinen Willen Namensgeber

der Düsseldorfer Esprit-Arena. Das Landgericht Düsseldorf wies am Freitag den Versuch des Unternehmens zurück, vorzeitig aus dem Sponsoringvertrag herauszukommen. Die Kündigung sei unwirksam, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden (Az.: 36 O 57/13). Esprit ist seit 2009 Namensgeber der Multifunktionsarena mit mehr als 50 000 Sitzplätzen, in der auch Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf seine Heimspiele austrägt. Der Sponsoring-Vertrag läuft bis 2019.

Der Modekonzern hatte sich bei der Kündigung auf Gespräche mit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) berufen. Der sei aber nicht vertretungsberechtigt gewesen, befand das Gericht. Die Vertreter von Esprit und der Stadt sind schon lange zerstritten: Während des Eurovision Song Contests 2011 wurden die Logos der Firma verhängt. Ein Kündigungsgrund sei das aber nicht, stellte das Gericht fest. Esprit habe damals nicht rechtzeitig reagiert. Der Modekonzern, der zwischenzeitlich in die roten Zahlen geraten war, hatte zum 30. April 2013 den Vertrag gekündigt und die Zahlung von jährlich 900 000 Euro eingestellt. Inzwischen ist Esprit wieder in der Gewinnzone. (dpa)

Esprit