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Adidas verzichtet auf umstrittene E-Commerce-Regeln

Von FashionUnited

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ANALYSE_ Der Sportartikelkonzern Adidas hat in der Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt um Restriktionen im Online-Handel nachgegeben. Für die gesamte Branche dürfte die Entscheidung Signalwirkung besitzen, ging es doch bei der Kontroverse um grundsätzliche Regeln

des Internetvertriebs. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sprach sogar von einem „Pilotverfahren“.

Wie das Bundeskartellamt am Mittwoch mitteilte,

verzichtet Adidas auf die von der Behörde kritisierten Beschränkungen, die das Unternehmen Internet-Händlern auferlegt hatte. Adidas hatte diesen unter anderem den Verkauf seiner Produkte auf populären Marktplätzen wie Ebay und Amazon untersagt. Dieses Verbot ist nun hinfällig: Adidas habe „seine Internet-Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert“ und „eine Neufassung der E-Commerce Bedingungen vorgelegt, in der das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze komplett entfallen ist“, erklärte die Behörde. Zudem seien Beschränkungen bei der Suchmaschinenwerbung aus den Regularien des Unternehmens gestrichen worden. Bisher hatte Adidas den Händlern die Verwendung bestimmter markenrechtlich geschützter Begriffe zu verkaufsfördernden Zwecken untersagt. Angesichts der Zugeständnisse sei das Verfahren gegen den Sportartikler eingestellt worden, erklärte das Bundeskartellamt.

Für Kartellamtspräsident Mundt war die Auseinandersetzung mit Adidas ein „Pilotverfahren“ mit weitreichenden Folgen

„Selbstverständlich dürfen Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler bestimmte Qualitätsanforderungen stellen. Nach europäischem wie deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten“, erklärte Kartellamtspräsident Mundt, „Wir begrüßen, dass Adidas seinen autorisierten Einzelhändlern jetzt ermöglicht, nicht nur einen eigenen Online-Shop, sondern auch Shops auf Online-Marktplätzen zu betreiben.“ Dies sei „gerade für kleine und mittlere Sportfachhändler auch in Anbetracht rückläufiger Kundenfrequenzen eine wichtige Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu erweitern“, so Mundt. Zudem profitierten davon auch die Verbraucher. Mundt bezeichnete das Vorgehen seiner Behörde gegen Adidas als „Pilotverfahren, da derzeit viele Markenhersteller vergleichbare Maßnahmen erwägen“.

Gleiches gilt für das noch andauernde Verfahren gegen den Adidas-Konkurrenten Asics, den das Kartellamt wegen ähnlich restriktiver Regeln für den Online-Handel abgemahnt hat. Dort dringt das Amt weiter auf Änderungen. Mit der Asics Deutschland GmbH würden „derzeit Gespräche über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung ihres selektiven Vertriebssystems geführt“, teilte die Behörde mit.

Foto: Adidas
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