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Alle Geschäfte dürfen öffnen: Corona-Regeln werden Deutschland gelockert

Von DPA

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Business |AKTUALISIERT

Die Menschen in Deutschland können sich auf erhebliche Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise einstellen. Schulen und Kindergärten öffnen, ebenso Museen und Zoos. Mit der schrittweisen Rückkehr zum Alltag mit Auflagen dürfen auch alle Geschäfte ohne Größenbeschränkungen öffnen. Das schlägt die deutsche Regierung den Ländern vor, zugleich überlässt der Bund viel Verantwortung weitgehend den Ländern.

Dabei besteht die Bundesregierung aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der wieder härtere Beschränkungen greifen müssten. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Mittwoch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

"Wir können uns ein Stück Mut leisten, aber wir müssen vorsichtig bleiben", mahnte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten. Insgesamt hätten Bund und Länder einen ausgewogenen Beschluss getroffen. Merkel betonte besonders den Notfallmechanismus für lokale Infektionswellen. "Dann muss nicht ein ganzes Land sozusagen wieder in die Gefahr kommen, dass wir zurückgehen müssen, sondern einzelne Regionen." Die "allererste Phase" der Pandemie habe die Bundesrepublik hinter sich, die Auseinandersetzung mit dem Virus aber noch lange nicht. "Wir müssen darauf aufpassen, dass uns die Sache nicht entgleitet", warnte die Kanzlerin.

Merkel lobte das verantwortungsvolle Handeln vieler Bundesbürger. Abstand halten und das Tragen von Schutzmasken seien aber weiter geboten. Für Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander. Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder entschieden außerdem, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni zu verlängern.

Seit dem 22. März galt die bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen könne dies nun gelockert werden, hieß es. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen beschlossen. So darf man sich in Sachsen-Anhalt bereits zu fünft treffen.

Die neuen Regelungen im Detail:

Geschäfte Die Ländern können alle Geschäfte wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde. Seit dem 20. April sind kleine und mittlere Läden wieder geöffnet, aber nur bis zu einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Das hatte für Kritik gesorgt. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt dies ohne die Flächenbegrenzung.

Industrie und Mittelsttand: Da man weiterhin in der Pandemie lebe, müssten nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden. Zugleich müssten allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Maßnahmen minimiert werden. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen die Unternehmen dabei beraten und Kontrollen durchführen.

Kontaktzahlen und regionaler Faktor Für den Anti-Corona-Kampf bleibt es zentral, Infektionsketten nachzuvollziehen, um möglichst alle Kontaktpersonen zu finden, zu testen und notfalls in Quarantäne zu schicken. Ob die Gesundheitsämter das schaffen können, hängt von der Zahl der Neuinfektionen ab. Für den Bund ist es grundsätzlich eine Herausforderung, ein großes Durcheinander von Regelungen quer durch die Republik zu vermeiden. Andererseits können abgestufte Lösungen, die sich am Infektionsgeschehen vor Ort orientieren, genauer passen.

Generell sollen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen künftig wieder stärker vor Ort getroffen werden. Dabei sollen die Länder aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Sie sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen sofort wieder konsequente Beschränkungen umgesetzt werden. Wie die neuen Auflagen konkret aussehen, entscheiden die Länder selbst.

Großveranstaltungen:Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie untersagt - voraussichtlich bis mindestens zum 31. August. In einigen Ländern sind bereits große Veranstaltungen bis Herbst abgesagt, wie das Oktoberfest in München, das Cannstatter Volksfest in Stuttgart, der Marathon in Berlin.

MindestabstandAls weiterhin entscheidend wird in der Vorlage bezeichnet, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen. Sie werde "noch für lange Zeit" erhalten bleiben.

Schulen: Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der Situation zuhause oder der technischen Ausstattung sollten "möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten".

Kinderbetreuung: Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören vordringlich unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben - etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt - sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Die Einzelheiten sollen die Länder regeln. Diese weiten die Notbetreuung bereits schrittweise aus und haben auch schon weitere Pläne angekündigt.

Kultur:Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos oder botanische Gärten können unter Auflagen wieder aufmachen, ebenso Gottesdienste und Gebetsversammlungen. Wie es grundsätzlich im Kulturbetrieb weitergehen soll, ist möglicherweise ebenfalls Gegenstand der Beratungen am Mittwoch.

Tourismus und Gastronomie: Viele Bürger fragen sich, wohin sie im Sommer in den Urlaub fahren können. Fernreisen dürften schwierig werden. Aber schon vor den Beratungen am Mittwoch ist klar: Urlaubmachen an der deutschen Nord- und Ostsee und in Bayern soll möglich sein. Die Wirtschaftsminister der Länder streben unter Auflagen in einem Korridor von 9. bis 22. Mai eine bundesweite kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes an. Für touristische Beherbergungen wird demnach eine Öffnung bis Ende Mai angepeilt.

Pendler: Nachdem es wegen Grenzschließungen Streit mit Nachbarländern wie Luxemburg, der Schweiz, Polen und Frankreich gibt, könnte das Thema weitere Grenzöffnungen für Pendler in der Runde aufgerufen werden. Dabei soll es zunächst nicht um Tourismus gehen.

Breitensport Der Bund will den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel unter Bedingungen wieder erlauben. In der Vorlage wird auf einen entsprechenden Beschluss der Sportminister der Länder vom 28. April Bezug genommen. Dort werden als Bedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter anderem genannt, dass ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird.

Profifussball Der Bund will dem deutschen Profifußball grünes Licht für die Wiederaufnahme des seit Mitte März ausgesetzten Spielbetriebs in der 1. und 2. Bundesliga geben. "Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen", heißt es in der Beschlussvorlage. Als voraussichtlicher Termin für den Beginn der "Geisterspiele" ohne Zuschauer gilt der 15. oder der 21. Mai - ein genauer Termin ist in der Beschlussvorlage offen gelassen.

Ein von der Deutschen Fußball Liga (DFL) vorgelegtes Konzept hat zwar mehrere Ministerpräsidenten und auch den für Spitzensport zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) überzeugt. Mehrere Corona-Fälle beim 1. FC Köln und ein Video, in dem der inzwischen suspendierte Hertha-Profi Salomon Kalou dokumentiert, wie Abstandsregeln missachtet werden, lässt allerdings Zweifel aufkommen.

Krankenhäuser und Pflegeheime: In alle bisher schon von den Ländern erlassenen Verfügungen soll eine Regelung aufgenommen werden, "die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives Sars-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt".

Tracing -App In der Beschlussvorlage wird die "doppelte Freiwilligkeit" des Einsatzes sowie einer möglichen Datenweitergabe an das Robert-Koch-Institut betont. Gebe ein Bürger die Daten nicht frei, habe dies keinen negativen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten der App. Ein konkreter Termin zur Einführung der App wird nach wie vor nicht genannt.

Was Bundesländer selbst regeln dürfen: Folgende Bereiche sollen die Länder unter Beachtung des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten selbstverantwortlich regeln: "Kontaktbeschränkungen, Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich, Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Diskotheken, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen (Übernachtungsangebote für private Reisen), Messen, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport, Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen. (FashionUnited/dpa)

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Bild: Mehdi Taamallah / NurPhoto via AFP

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