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Je nach Bundesland: Wo und wie das Einkaufen in Modegeschäften möglich ist

Von FashionUnited

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Einzelhandel

Angesichts der dritten Corona-Welle hat Kanzlerin Angela Merkel die Bundesländer mit Nachdruck an die vereinbarte Corona-Notbremse erinnert. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner an drei aneinander folgenden Tagen sollen Lockerungsschritte eigentlich zurückgenommen werden. Aber jedes Bundesland interpretiert die Vereinbarungen etwas anders für den nicht essentiellen stationären Einzelhandel, worunter auch der Modehandel fällt.

Ein Überblick:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Die Landesregierung pocht auf die konsequente Umsetzung der Notbremse. Händler, die keine Produkte des täglichen Bedarfs anbieten, können Einkaufen mit Termin unter Hygieneauflagen anbieten. In Stadt- und Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 darf der Einzelhandel kein „Click&Meet“ mehr anbieten, „Click&Collect“ bleibt möglich. In Kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 50 möglich darf der gesamte Einzelhandel unter Hygieneauflagen öffnen. Außerdem testet die Stadt Tübingen, ob mehr Öffnungsschritte mit möglichst flächendeckendem Testen umsetzbar sind.

BAYERN: In Bayern gelten weitgehend die Regeln der Notbremse. Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 sind Treffen nur mit einer einzigen weiteren Person erlaubt, der Einzelhandel muss dann schließen, ausgenommen die Geschäfte des täglichen Bedarfs.

BERLIN: Die Hauptstadt will laut Senatsbeschluss eigene Wege gehen. Von Mittwoch an ist demnach ein negativer Corona-Test Voraussetzung für das Einkaufen. Ausnahmen gelten etwa für Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Zudem soll es eine FFP2-Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel geben.

BRANDENBURG: Das Kabinett will am Dienstag eine Ausgangsbeschränkung von Gründonnerstag bis zum Dienstag nach Ostern beschließen. Sie soll in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten. Dort ist Terminshopping wieder verboten.

BREMEN: Das Terminshopping wird nach Senatsangaben von Montag an wieder ausgesetzt. Als Modellprojekt will die Stadt Bremerhaven nach Ostern einen Zugang zur Innenstadt und den Geschäften nach Schnelltests erproben.

HAMBURG: Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte bleiben geöffnet. Für den übrigen Einzelhandel ist der Verkauf nur nach dem Prinzip “Click & Collect” erlaubt. Wochenmärkte sind unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt.

HESSEN: Auch in Hessen gelten seit Montag teils verschärfte Corona-Regeln. Beim Einkaufen wird Terminshopping von “Click & Collect”, also Onlinekauf mit späterer Abholung, ersetzt. Buchläden, Garten- oder Baumärkte bleiben inzidenzunabhängig offen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Nach Ostern werden die Regeln beim Einkaufen verschärft, ein negativer Test ist dann beim Shoppen Pflicht. Bei dieser Regel ausgenommen sind beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken.

NIEDERSACHSEN: Ab einer Inzidenz von 150 ist eine Ausgangsbeschränkung vorgesehen – sofern die Lage “nach Einschätzung der örtlich zuständigen Behörde von Dauer” ist. Allerdings gibt es für diesen Fall auch noch andere Voraussetzungen. Landesweit sind nicht-essentielle Einzelhandelsgeschäfte geschlossen, Click & Collect ist weiter möglich. Terminshopping soll laut der jüngsten Mitteilung am Montag nicht mehr möglich sein. Das Bundesland will Öffnungsprojekte in 25 Kommunen ab dem 6. April starten.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Mehr als 30 Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzen, die drei Tage in Folge über 100 lagen, haben sich gegen die Schließung von Läden für den nicht-täglichen Bedarf entschieden. Allerdings muss ein negativer Schnelltest vorgezeigt werden.

RHEINLAND-PFALZ: In Kommunen mit einer Inzidenz unter 100 ist die Außengastronomie mit Schnelltest, Reservierung und Kontaktnachverfolgung ebenso erlaubt wie erweitertes Terminshopping. In Kommunen mit Werten über 100 gilt die Notbremse. Die genaue Ausgestaltung liegt bei den Kommunen.

SAARLAND: Das Land sorgt mit Plänen für angedachte Lockerungen nach Ostern bundesweit für Diskussionen. Bis dahin gelten die üblichen Kontaktbeschränkungen. Der Einzelhandel und Friseure haben unter Auflagen geöffnet, ebenso Zoos und Bibliotheken.

SACHSEN: Ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro Gemeinde dürfen Geschäfte des nicht-essentiellen Einzelhandels für Click & Meet öffnen. Ab 6. April ist das inzidenz-unabhängig möglich, stattdessen kann das Einkaufen auf Termin so lange angeboten werden, wie die maximale Bettenkapazität von 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten auf Normalstation nicht erreicht ist. Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte sowie Babyfachmärkte gelten als Geschäfte des täglichen Bedarfs und dürfen geöffnet werden.

SACHSEN-ANHALT: Für den Besuch von nicht-essentiellen Geschäften müssen Termine vereinbart werden. Landkreise und kreisfreien Städte können nach Ostern mit Modellprojekten weitere Öffnungsschritte unter strengen Hygienemaßnahmen testen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Einkaufen ist abhängig vom Inzidenzwert unterschiedlich möglich. Die Geschäfte bleiben bei einer kreisweiten Inzidenz von unter 50 unter Auflagen geöffnet.

THÜRINGEN: Der Modellversuch zur Öffnung von Einzelhandel und Museen in der Corona-Krise ist in Weimar nach Angaben der Stadt ohne allzu großen Andrang gestartet. (FashionUnited/dpa)

Bild: Aygin Kolaei for FashionUnited

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