Recht & Praxis: Das neue Textilkennzeichnungsgesetz ist da!
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Am 24. Februar 2016 ist das neue deutsche Textilkennzeichnungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz hat die effektive Durchsetzung der bereits seit 2012 europaweit geltenden Textilkennzeichnungsverordnung in Deutschland zum Ziel.
Neu sind vor allem die Regelungen zur Marktüberwachung. Die deutschen Aufsichtsbehörden werden die Kennzeichnung von Textilien zukünftig proaktiv prüfen und Verstöße behördlich verfolgen. Künftig haben die Behörden u.a. stichprobenartig Textilwaren auf ihre (richtige) Kennzeichnung hin zu überprüfen. Auch der Bußgeldtatbestand wurde überarbeitet und der Bußgeldrahmen sogar verdoppelt. Wer gegen die Etikettierungs- oder Kennzeichnungspflicht verstößt, handelt ordnungswidrig. Neuerdings kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 Euro (anstelle von bislang 5.000,00 Euro) geahndet werden. Außerdem können nicht oder falsch gekennzeichnete Textilien von den Behörden eingezogen werden. Das kann für die betroffenen Unternehmen zu erheblichen Verlusten führen, da einmal eingezogene Ware nicht zurückgegeben wird.
Das neue Gesetz regelt zudem die allgemeine Etikettierungs- und Kennzeichnungspflicht von Textilprodukten. Diese Pflicht trifft Hersteller, Importeure und auch Händler. Das Gesetz verweist hier weitgehend auf die schon geltende europäische Verordnung und stellt beispielsweise klar, dass bei einem Vertrieb in Deutschland alle Angaben in deutscher Sprache zu machen sind. Der Gesetzgeber erlaubt zwar auch Angaben in Fremdsprachen, allerdings nur zusätzlich zu den deutschsprachigen Angaben. Das bedeutet, dass Unternehmen in Deutschland mehrsprachige Etiketten verwenden können, was eine einheitliche Etikettierung von Waren möglich macht. Alle Etikettierungs- und Kennzeichnungspflichten gelten im Übrigen sowohl für den stationären Handel als auch für den Onlinehandel.
Unternehmen sind gut beraten, dem Thema Textilkennzeichnung sowohl online als auch offline besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Das gilt nach Einführung des neuen Textilkennzeichnungsgesetzes noch stärker als bisher. Nur so können Unternehmen kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden vermeiden und die nunmehr eingeführten behördlichen Prüfungen unbeschadet überstehen. Bei Verstößen drohen jetzt nämlich auch noch empfindliche Bußgelder und die Einziehung der Ware.
Geschrieben von Janina Voogd, LL.M. (Cape Town), Noerr LLP
Janina Voogd ist Rechtsanwältin und Senior Associate in der Praxisgruppe Gewerblicher Rechtsschutz im Münchener Büro der Sozietät Noerr LLP. Sie berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Marken- und Designrechts. Darüber hinaus berät sie im Wettbewerbsrecht sowie in Domain-Streitigkeiten. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung von Unternehmen in der Modebranche. Janina Voogd ist Lehrbeauftragte für Marken- und Designrecht an der AMD Akademie Mode & Design in München.