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Tom Tailor erringt Teilerfolg gegen Adidas

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Von FashionUnited

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Der in Hamburg ansässige Bekleidungshersteller Tom Tailor darf grundsätzlich auch Trainingsjacken mit zwei Streifen anbieten. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil am 20. Januar. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen Tom Tailor und dem Herzogenauracher Sportartikelhersteller Adidas. Dieser hatte durch das mit zwei Streifen versehene Design zweier Sportjacken von Tom Tailor seine Markenrechte verletzt gesehen und in erster Instanz vor dem Kölner Landgericht Recht bekommen. Tom Tailor ging gegen das Urteil in die Berufung und konnte nun einen Teilerfolg verbuchen: Demnach verletze nur eine der strittigen Jacken das Markenrecht von Adidas, die andere hingegen nicht. Damit sei klargestellt, dass nicht jedes Design mit zwei Streifen automatisch unzulässig sei und eine Markenrechtsverletzung der Marke Adidas darstelle. Maßgebend sei jeweils der Einzelfall, fasste Tom Tailor das Urteil zusammen. Zwei Streifen könnten mithin als graphisches Designelement durchaus zulässig sein, wenn auf dem betreffenden Artikel ein zusätzlicher Herstellernachweis zu finden sei.

Tom Tailor