• Home
  • V1
  • Columns
  • BVerfG kippt Advents-Shopping

BVerfG kippt Advents-Shopping

Von FashionUnited

Wird geladen...

Scroll down to read more
Columns

Das Bundesverfassungsgericht hat die verkaufsoffenen Advents-Sonntage in Berlin für unrechtmäßig

erklärt und damit einer Klage der beiden großen, christlichen Kirchen stattgegeben. Das Ladenschlussgesetz, das seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 von den Ländern eigenständig erarbeitet und überwacht wird, sei in der Berliner Auslegung nicht mit der Verfassung vereinbar, so die Richter in Karlsruhe.

Die Berliner Regelung verletze das Grundrecht der Kirchen auf die gesetzliche Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe, die nur in Ausnahmen außer Kraft gesetzt werden dürfe. Bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung genütgen dafür jedoch grundsätzlich nicht.

Wie der Berliner Senat und der lokale Einzelhandel darauf reagieren wird, bleibt vorerst abzuwarten. An den drei verbleibenden Adventssonntagen 2009 kann jedoch erst einmal weiter eingekauft werden. Die für verfassungswidrig erklärte Adventssonntagsregelung bleibe noch bis zum 31. Dezember 2009 anwendbar, so die Richter.
bundesverfassungsgericht
Einzelhandel
HDE