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EEG-Umlage landet vor BGH

Von FashionUnited

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Die Textilveredlung Drechsel hat am Donnerstag Revision gegen die EEG-Umlage beim

Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Zugelassen hat dies das Oberlandesgericht in Hamm, das die Klagen des bayerischen Textilherstellers im April in zweiter Instanz verhandelte. Die Richter wiesen die Klage damals zwar ab, meldeten aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage an.

“Wir haben nach wie vor keinen Zweifel daran, dass die EEG-Umlage verfassungswidrig ist”, sagte Geschäftsführer Bernd Drechsel. Er beschäftigt aktuell 140 Mitarbeiter in seiner Textilveredlung. Diese Arbeitsplätze seien in Gefahr, wenn die EEG-Umlage weiter steigt. “Es fehlt jede Planbarkeit”, kritisiert er. Er zahle heute 15 Mal so viel EEG-Umlage wie noch vor zehn Jahren. “Im nächsten Jahr muss ich möglicherweise einen Kredit aufnehmen, um die Umlage zu zahlen. Das ist pervers.”

Drei Textilunternehmen hatten 2012 gegen die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien geklagt. Sie stützten sich damals auf ein Gutachten, in dem die Verfassungswidrigkeit der Umlage festgestellt wurde. Da die Klage von Drechsel nun zum Bundesgerichtshof geht, ruhen die beiden anderen Verfahren.

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