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Flip flop klagt erfolgreich gegen Fitflop

Von FashionUnited

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Die deutsche Schuhmarke flip flop wurde durch ein

Urteil des OLG Düsseldorf gestärkt. Die Verwendung der Gemeinschaftsmarke "Fitflop" für Schuhe wurde in Deutschland nun untersagt, da durch den Einsatz dieser Marke die älteren Rechte an der Marke "flip flop" wegen Verwechslungsgefahr verletzt werden. Nach Auffassung der Richter sei eine Entwicklung der Marke "flip flop" zu einem beschreibenden Begriff für eine bestimmte Form von Sandalen nicht zu erkennen, sodass der Schutz uneingeschränkt fort bestehe. Die Markenrechte der Marke sind bereits seit 1998 gesichert und gehören seit 2004 zum Familienunternehmen Bernd Hummel Holding GmbH mit Sitz in Pirmasens.

"Gegen den 'Namenspiraten' gerichtlich vorzugehen stand außer Frage. Es geht nicht um die Verwechslungsgefahr, die von dem Namensträger, der in der Schuhbranche tätig ist, ausgeht, sondern auch um die Haltung, sich in gewisser Weise eine Piraterie von geistigem Eigentum zunutze zu machen", sagte Torsten Sereda, Manager Corporate Communications der Bernd Hummel Holding GmbH.

Flip-flop
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