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Gericht besiegelt Aus für „Fit Flop“

Von FashionUnited

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Die Gemeinschaftsmarke „Fit Flop“ ist wohl schon bald Geschichte. Das Düsseldorfer Landgericht

hat unlängst entschieden, dass die Benutzung des Namens für Schuhwaren in Deutschland untersagt wird, da die Marke fast identisch zu dem bereits länger existierenden Sandalen-Label Flip Flop ist. Hier bestehe Verwechslungsgefahr, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Damit wies die Instanz den von den Fit Flop-Vertretern eingebrachten Einwand zurück, „Flip Flop“ sei lediglich eine Beschreibung für Sandalen und daher nicht als Marke schutzfähig. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es wird jedoch mit einer Bestätigung der Entscheidung gerechnet.

FitFlop
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