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Neue Textilkennzeichnung tritt in Kraft

Von FashionUnited

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Ab dem 8. Mai 2012 gilt in Deutschland die neue, europaweite

Textilkennzeichnungsverordnung. Sie schreibt vor, dass nichttextile Teile tierischen Ursprungs ohne Ausnahme im Etikett angegeben und die prozentualen Rohstoffangaben komplett genannt werden müssen. Erleichterungen wie die Angaben von 85 Prozent Mindestgehalt entfallen künftig. Auch die Etikettierung von Kleidungsstücken aus zwei oder mehr Teilen wird komplexer und genauer. Bei der Sprachenwahl bleibt hingegen alles beim Alten.

Bisher konnte sich jedes Land nach seinen eigenen Gesetzen richten, die sich lediglich an den europäischen Vorgaben orientierten. Ware, die vor dem 8. Mai produziert wurde, darf noch bis November 2014 verkauft werden. “Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Etiketten nicht immer größer, weniger lesbar und komplizierter werden, sondern nur die wichtigen, für den Verbraucher sinnvollen Informationen enthalten sind, was wir auch bei der europäischen Kommission nachdrücklich einfordern werden”, sagte Thomas Lange, Geschäftsführer von GermanFashion.

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