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Nicht fair: Lidl muss Kampagne stoppen

Von FashionUnited

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Der Discounter Lidl darf künftig nicht mehr mit den vermeintlich

fairen Arbeitsbedingungen bei seinen Textilzulieferern in Bangladesch werben.

Genau das hatte die Supermarktkette Anfang des Jahres getan. Dagegen gab es Widerspruch von der Hamburger Verbraucherzentrale und den Menschenrechtsinitiativen „Kampagne für Saubere Kleidung“ (CCC) und „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR). Von fairen Bedingungen könne bei den Lidl-Zulieferern keine Rede sein, so die Kritiker. „Überlange Arbeitszeiten, Lohnabzüge als Strafmaßnahmen, mangelnde und intransparente Vergütung von Überstunden, Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit und Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten,“ monierten sie und verklagten Lidl vor dem Landgericht Heilbronn wegen „unlauteren Wettbewerbs“.

Nun kam es zu einer außergerichtlichen Einigung. Lidl gab gegenüber der Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung ab, in der das Unternehmen zusagte, künftig nicht mehr damit zu werben, dass es sich für faire Arbeitsbedingungen einsetze und Aufträge ausschließlich an Lieferanten vergebe, die sich an entsprechende Standards hielten. „Lidl muss die Werbung zurückziehen. Dieser Erfolg zeigt: Das Wettbewerbsrecht kann auch bei irreführender Werbung mit Sozialstandards ein wirksames Mittel sein. Doch damit geht es noch keiner Näherin in Bangladesch besser,“ erklärte Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

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