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Verbraucherzentrale contra Heine vor BGH

Von FashionUnited

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Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am heutigen Mittwoch mit einem besonderen Fall des Widerrufsrechts. Die

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen den Versandhändler Heine, Streitpunkt ist die Reichweite, die das aktuell gültige Widerrufsrecht abdeckt.

Konkret werfen die Verbraucherschützer dem Unternehmen vor, für zurückgeschickte Waren, deren Versand im Rahmen des Widerrufsrechts liegt, unrechtmäßig Gebühren zu verlangen. Heine streitet die Erhebung der Versandkosten für die Warenrückgabe nicht ab, sieht diese jedoch als gesetzeskonform.

Nachdem die Verbraucherzentrale bereits Ende 2005 in erster Instand gegen Heine geklagt und vor dem Karlsruher Landgericht Recht bekommen hatte, hob das Oberlandesgericht nach der Revision Heines das Urteil wieder auf und verwies in seiner Urteilsbegründung auf die europäische Fernabsatzlinie. Dies war im September vergangenen Jahres. Nun verhandelt also der BGH den Fall, der jedoch für die Verbraucher sicherlich keine gravierenden Auswirkungen haben wird. Wer als besonders kundenfreundlich und servoceorientiert gelten will, wird auch in dem Fall, dass Heine vor dem BGH Recht bekommt, keine Gebühren für die Rücksendung bestellter Waren erheben. So gilt auch hier, was in allen anderen Bereichen der Wirtschaft Bestand hat: Der Wettbewerb wird’s schon richten.

Bundesgerichtshof
Heine
Verbraucherzentrale