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Einhorn: Rechtsstreit mit Mango

Von FashionUnited

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Der traditionsreiche Hemdenhersteller Einhorn Mode Manufaktur GmbH & Co. KG hat eine einstweilige Verfügung gegen den spanischen Modekonzern Mango erwirkt. Wie Einhorn am Donnerstag mitteilte, wirft man dem Textilriesen die „wiederholte

Markenrechtverletzung des geschützten Warenzeichens“ vor. Dabei geht es um die Verwendung von Einhorn-Motiven durch Mango. Sein Einhornsymbol hatte das gleichnamige Unternehmen schon vor geraumer Zeit rechtlich schützen lassen. „Diese Markenrechte wurden von der Modemarke Mango jetzt nachweislich verletzt,“ erklärte Einhorn. Die Spanier hatten zuletzt ihre Herrenkollektion HE mit einem Einhornsymbol versehen und das Signet auch in der Werbung und bei der Gestaltung ihrer Modeboutiquen und des Online-Shops verwendet.

Einhorn ließ Mango daraufhin am 28. November eine Abmahnung zustellen. Nachdem der Konzern nicht reagiert hatte, erwirkte das Unternehmen am 9. Dezember eine einstweilige Verfügung. „Wir sind als Mittelständler in der Modewelt gegenüber Mango vielleicht nur ein kleiner Fisch. Aber wir wissen, was wir tun und können uns zu Wehr setzen. Die Rechtslage ist eindeutig. Über viele Jahre haben wir die Marke international aufgebaut. Die Qualitätsmarke Einhorn ist unser Kapital und ein Leistungsversprechen an unsere Kunden. Wir werden sie mit allen Mitteln verteidigen," erklärte Einhorn-Geschäftsführer Michael Krieger.

Es handelt sich nicht um die erste einschlägige Auseinandersetzung zwischen beiden Unternehmen. Einhorn teilte mit, dass es aus vergleichbarem Anlass bereits 2003 Streit mit Mango gegeben habe. Seinerzeit sei es zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen, Mango habe Schadensersatz gezahlt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. „Der aktuelle Fall hat eine neue Dimension. Das Einhornsymbol wird von Mango nicht nur für einzelne Bekleidungsstücke verwendet, sondern für eine komplette Herrenkollektion inklusive Shop-Optik. Darüber hinaus wird das Logo international in Werbemitteln und in Onlineshops eingesetzt. Für unsere Kunden besteht eine konkrete Verwechslungsgefahr. Der Schaden für unser Unternehmen ist immens,“ erläuterte Krieger.

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