Einzelhandel will weiter gegen 'Flash Mobs' klagen
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Das Gericht hatte eine Klage des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg zurückgewiesen, mit der die Arbeitgeber den gezielten Einsatz von „Flash Mob“-Aktionen durch die Gewerkschaft Ver.di im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen untersagen lassen wollte. „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen,“ erklärte Stefan Genth, der Hauptgeschäftsführer des HDE, am Mittwoch in Berlin.
Nach Ansicht des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg sind solche Maßnahmen keine zulässigen Mittel im Arbeitskampf. Daher war er vor Gericht gezogen. In zweiter Instanz hat das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg nun allerdings ein anderes Urteil gefällt: „Derartige Aufrufe zur Ergänzung laufender Streikmaßnahmen seien zulässig und durch die den Tarifvertragsparteien zugewiesene freie Wahl der Kampfmittel grundrechtlich geschützt,“ begründete das Gericht seine jüngste Entscheidung.
Die Arbeitgeber wollen sich mit diesem Urteil nicht abfinden: „Ich gehe davon aus, dass jetzt das Bundesarbeitsgericht angerufen wird“, erklärte Genth. „Wir brauchen Rechtssicherheit darüber, welche Formen der Auseinandersetzung in einem Tarifkonflikt legal sind.“ Für den HDE zählen die innovativen „Flash Mob“-Aktionen nicht dazu: „Unserer Auffassung nach haben die Verdi-Aktionen mit einem fairen Arbeitskampf nichts mehr zu tun. Die Gewerkschaft hat den Begriff ‚Arbeitsniederlegung’ deutlich überdehnt,“ betonte der Verbandschef. Damit wird das Thema nun wohl in eine weitere juristische Runde gehen. Das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil den Gang in die Revision zugelassen.
Foto: Metro AG