• Home
  • V1
  • Leads
  • Heimtextilindustrie will Sonderstatus

Heimtextilindustrie will Sonderstatus

Von FashionUnited

Wird geladen...

Scroll down to read more

Leads

Die deutschen Hersteller von Heimtextilien leidet angeblich stark unter den Abgaben im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Umlage). Der Dachverband der Branche, der Verband der deutschen Heimtextilien-Industrie e.V., fordert für die

deutschen Hersteller daher eine Sonderrolle wie für andere energieintensive Produktionen wie etwa in der Schwerindustrie.

Wenngleich

die Produktion von Heimtextilien, wie Dekorationsstoffen, Gardinen, Bettwaren, Tischwäsche oder Teppichböden, am Standort Deutschland auch vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsdiskussion wieder an Bedeutung gewinne, gefährde die EEG-Umlage auch die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Textilindustrie gegenüber ausländischen Mitbewerbern, lässt der Verband wissen. Schließlich erfülle die deutsche Textilindustrie im internationalen Vergleich bereits mit die höchsten Umweltanforderungen bei der Produktion ihrer innovativen und qualitativ hochwertigen Produkte. „Nicht nur bei der sozialen Absicherung ihrer Mitarbeiter, sondern auch bei den Themen Energieeffizienz, Arbeitssicherheit und Design nehmen deutsche Hersteller eine führende Rolle ein", betont daher Martin Auerbach, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Heimtextilien-Industrie.

Um dies zu belegen, führt Auerbach ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg an, das belegen soll, dass die EEG-Umlage allein schon deshalb verfassungswidrig ist, weil sie auch von jedem privaten Stromabnehmer gezahlt werden muss.

Jeder Stromverbraucher zahlt mit dem Strom, den er verbraucht, die EEG-Umlage von aktuell rund 3,6 Cent/kWh - und dies unabhängig von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Dieses Geld komme aber nicht wie bei Verbrauchssteuern (z.B. Benzinsteuer) dem Staat und damit der Allgemeinheit zugute, sondern den Betreibern von EE-Anlagen, so der Verband. Das Gutachten von Professor Manssen stelle fest, dass es sich bei der EEG-Umlage um eine unzulässige Sonderabgabe handele und verweise dabei auf die sogenannte Kohlepfennig-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Darin haben die Verfassungsrichter die Verpflichtung der Stromkunden, mit dem Strompreis eine Subvention für die deutsche Steinkohleförderung zu zahlen, als unzulässig eingeordnet und für verfassungswidrig erklärt.

„Die umweltfreundliche Stromerzeugung ist eine Gemeinwohlaufgabe und muss daher steuerfinanziert werden", so Auerbach. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes sehe schließlich vor, dass der Haushaltsgesetzgeber die finanzielle Wirkung der Förderung erneuerbarer Energien verantworten muss. „Die Energiewende muss gelingen - das unterstützen wir mit aller Tatkraft", so Auerbach weiter. Gleichzeitig stellt er fest: „Dies darf aber nicht zu Lasten von Kosten- und Effizienzaspekten gehen, wie es das EEG vorsieht. Aufgrund des Gutachtens von Professor Manssen erwägen unsere Unternehmen, die Zahlung des EEG-Anteils einzustellen oder nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Wir unterstützen unsere Unternehmen in den Bereichen Energieeinsparung und Energieeffizienz - hier gibt es nach wie vor Potenzial, hier muss gehandelt werden und dies nicht wieder zu Lasten des Mittelstandes."

Ob sich die Heimtextilindustrie mit diesem Boykott durchsetzen wird, ist allerdings mehr als fraglich. Dies würde wohl nur dann der Fall sein, wenn die EEG-Umlage komplett abgeschafft werden würde. Und damit rechnet derzeit niemand ernsthaft.

Foto: Messe Frankfurt/Heimtextil

heimtex
Heimtextil