Middelhoff zu Berger-Forderung: "Ich schulde ihm Geld"
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Es war der Berater, der den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor im Juli zwang, vor einem Gerichtsvollzieher in Essen seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Dies blieb der Öffentlichkeit vor allem deshalb in Erinnerung, weil Middelhoff nach eigenen Worten «wie die Katze übers Dach» vor wartenden Journalisten flüchtete.
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Am Dienstag trafen Berger und Middelhoff nun zum ersten Mal seit Monaten wieder persönlich aufeinander. Berger war als Zeuge im Essener Untreue-Prozess gegen Middelhoff geladen. Wer allerdings eine emotionale Begegnung erwartet hatte, wurde enttäuscht. Berger ging nach dem Betreten des Gerichtssaals direkt zum Zeugentisch, ohne Middelhoff dabei allzu viel Beachtung zu schenken.
Ein wichtiger Punkt bei der Befragung war ein Treffen von Berger mit Middelhoff am 12. Januar 2009. Middelhoff war an diesem Tag mit einem Charterjet auf Kosten von Arcandor nach Berlin geflogen. Preis: 17 646,95 Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Flug zu Unrecht Arcandor in Rechnung gestellt zu haben. Denn Middelhoff sei vor allem wegen privater geschäftlicher Angelegenheiten geflogen.
Doch schnell wurde vor Gericht klar, dass Berger an das Treffen keine wirklichen Erinnerungen mehr hatte. Nach den damals ausgetauschten E-Mails sei es wohl um gemeinsame Geschäftsaktivitäten gegangen, sagte er. Auch bei anderen Fragen musste der Berater passen.
Das änderte sich allerdings, als der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt das Thema wechselte und sich nach dem aktuellen Rechtsstreit mit Middelhoff erkundigte. «Ja», sagte Berger da ohne jedes Zögern, Middelhoff schulde ihm Geld - rund 6,7 Millionen Euro plus Zinsen aus einem gemeinsamen Aktiengeschäft. Die von ihm eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hätten bislang «leider nicht» dazu geführt, dass etwas von dieser Summe bezahlt worden sei.
Middelhoff bestätigte wenig später, als Berger den Gerichtssaal bereits wieder verlassen hatte: «Ich schulde ihm Geld.» Er sei jedoch zurzeit nicht in der Lage, Bergers Forderung zu erfüllen, weil sein Vermögen durch Rechtsstreitigkeiten blockiert sei. Er habe Berger deshalb dingliche Sicherheiten angeboten, Berger wolle jedoch Bargeld. Das könne er allerdings im Moment nicht anbieten.
Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller schränkte zudem ein, Bergers Forderungen seien nicht unbestritten. Sein Mandant wolle nämlich seinerseits Ansprüche gegen Berger geltend machen. Nach Auffassung Middelhoffs habe Berger seine Pflichten beim genannten Aktiengeschäft «sträflich vernachlässigt» und dadurch einen erheblichen Schaden verursacht - was wiederum aus Bergers Umfeld bestritten wird.
Der Rechtsstreit wird voraussichtlich im Dezember das Landgericht Bielefeld beschäftigen, wo Holtermüller eine Vollstreckungsgegenklage eingereicht hat: eine Etappe mehr in Middelhoffs Prozessmarathon.
Erich Reimann, dpa