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Textilunternehmer klagen gegen EEG

Von FashionUnited

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Drei Textilunternehmer wehren sich stellvertretend für die gesamte Branche gegen die durch die Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) stetig steigenden Energiekosten und fordern eine Finanzierungsalternative zur

derzeitigen EEG-Umlage. Die Zahlung der Umlage hatten sie zunächst eingestellt und nur unter Vorbehalt nachgezahlt.

Die Kläger Gregor Götz von Vowalon, Dieter Dörrmann von der Spinnweberei Uhingen und Bernd Drechsel von der Textilveredlung Drechsel berufen sich rechtlich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Mannsen, der die EEG-Umlage als eine unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Um die Prozesse zu beschleunigen, haben die Unternehmer ihre EEG-Umlage nachbezahlt und die Versorger selbst auf eine Rückzahlung vor den Landgerichten in Bochum, Stuttgart und Chemnitz verklagt. Der Termin für eine erste mündliche Verhandlung steht bereits fest. In rund zwei Jahren könnte sich dann das Bundesverfassungsgericht mit den Musterklagen der Textilunternehmer beschäftigen.

Der Strompreis soll in Deutschland nach Berechnungen der Deutschen Energieagentur aufgrund des Ausbaus der Erneuerbaren Energien bis 2020 um rund 20 Prozent steigen. Das derzeitige Vorgehen ist mittlerweile selbst in Regierungskreisen umstritten. Trotzdem wird es im Oktober die nächste Anhebung der EEG-Umlage von 3,5 auf voraussichtlich fünf Cent geben. Die hohen Energiekosten belasten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Foto: Rainer Sturm/pixelo.de

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