Urteil: Designer Outlet Neumünster darf gebaut werden
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Auf der einen Seite stand die Stadt Neumünster, die jeden Euro braucht und großes Interesse daran hat, neue Gewerbetreibende und damit neue Steuerzahler anzulocken. Dazu gesellte sich ein Londoner Finanzinvestor und Outlet-Center-Betreiber, der in Neumünster gerne eines seiner „Designer Outlet Villages“ eröffnen würde. Auf der anderen Seite standen umliegende Städte und Gemeinden wie Rendsburg, die durch die Neuansiedlung des neuen Mega-Centers um die Existenz ihrer kleinen, innerstädtischen Einzelhändler besorgt waren. Fakt ist, dass Rendsburg vor dem Oberlandesgericht in Schleswig Klage gegen den Bebauungsplan der Stadt Neumünster und des Center-Betreibers McArthurGlen einreichte, um den Bau des sogenannten „Designer Outlet Center Neumünster“ zu verhindern.
Der oberste Vertreter des benachbarten Wirtschaftsstandortes Rendsburg hat hingegen das Nachsehen und räumte am Samstag zerknirscht seine Niederlage ein. Man sei „naturgemäß enttäuscht“, heißt es aus dem Rendsburger Rathaus und gibt sich fatalistisch: „Nun ist es wie es ist: Schleswig-Holstein wird das mit 20.000 Quadratmeter Verkaufsfläche bundesweit größte Designer Outlet Center bekommen. Auf der grünen Wiese entsteht die Reproduktion einer Innenstadt“, so Oberbürgermeister Andreas Breitner. Seine Befürchtung: „Dies löst einen ruinösen Wettbewerb aus, den unsere Innenstädte aufgrund der jahrhunderte lang gewachsenen Struktur verlieren müssen.“
Was den Rendsburgern als „kein fairer Wettbewerb auf Augenhöhe“ erscheint, löst in Neumünster hingegen große Begeisterung aus. McArthurGlen will jetzt schnell mit dem Bau beginnen, schließlich soll das Center bereits im Winter nächsten Jahres eröffnet werden. 15.000 Quadratmeter Verkaufsfläche stünden dann nach Beendigung des ersten Bauabschnitts zur Verfügung, weitere 5.000 sollen im Rahmen einer Erweiterung folgen. Allerdings bleibt vorerst abzuwarten, ob Rendsburgs Oberbürgermeister nicht doch noch Revision gegen das Urteil einlegt. Ob man dies anstrebe, sei noch offen, so die Kläger. Man wolle erst die schriftliche Urteilsbegründung aus Schleswig abwarten.
Foto: McArthurGlen Group