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Verbraucherzentrale klagt gegen Lidl

Von FashionUnited

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gemeinsam mit den Menschenrechtsverbänden „Kampagne für Saubere Kleidung“ (CCC) und „European Center for Constitutional and Human Rights“ (ECCHR) Klage gegen die

Discounter-Kette Lidl eingereicht. Wie die Hamburger Institution mitteilt, wurde die Klage bereits am 6. April beim Landgericht im Baden-Württembergischen Heilbronn eingereicht. Gegenstand: unlauterer Wettbewerb.

Das Bündnis wirft Lidl vor, sich nicht an das in seiner Werbung gegebene Versprechen fairer Arbeitsbedingungen bei Textilzulieferern in Bangladesh zu halten. Konkret beziehen sich die Kläger auf einen Werbeprospekt der Supermarktkette vom Januar diesen Jahres, in dem es heißt: „Lidl setzt sich weltweit für faire Arbeitsbedingungen ein. Wir bei Lidl vergeben deshalb unsere Non-Food-Aufträge nur an ausgewählte Lieferanten und Produzenten, die bereit sind und nachweisen können, soziale Verantwortung aktiv zu übernehmen.“ Dies bezweifeln jedoch vor allem die beiden Verbände CCC und ECCHR, die sich auf eine von ihnen in Auftrag gegebene Studie berufen. In dieser wurden nach Angaben der Kläger vier in Bangladesch gelegene Zulieferbetriebe von Lidl untersucht und „unmenschliche Arbeitsbedingungen“ festgestellt.

„Überlange Arbeitszeiten, Lohnabzüge als Strafmaßnahmen, mangelnde und intransparente Vergütung von Überstunden, Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit und Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten. Die beschriebenen Verhältnisse verstoßen gegen die ILO-Konventionen, den BSCI-Verhaltenskodex und gegen die Selbstverpflichtung Lidls,“ so die Kläger. Miriam Saage-Maaß vom ECCHR gibt sich empört über die Zustände bei den Lidl-Zuliferern und wirft dem Discounter vor, seine Kunden bewusst zu täuschen. „Es besteht ein krasser Widerspruch zwischen der öffentlichen Darstellung Lidls und den tatsächlichen Verhältnissen in den Produktionsstätten der Lieferanten“, so Saage-Maaß. Lidl betreibe damit Schönfärberei.

Ähnlich verärgert zeigte sich auch Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, der das Neckarsulmer Unternehmen nun in der Pflicht sieht, zu reagieren. „Lidl täuscht die Verbraucher. Auf unsere Abmahnung wollte Lidl die Werbung nicht zurückziehen. Daher haben wir jetzt Klage eingereicht“, so der Verbraucherschützer. Zugleich wies er die Konsumenten darauf hin, dass nur das sogenannte „Fairtrade“-Siegel eindeutig auswese, welche Produkte fair hergestellt und gehandelt werden. Andere Institutionen wie die von Aldi bemühte Business Social Compliance Initiative (BSCI) hielten oftmals nicht was sie versprechen, da sie zwar Regelungen zur Arbeitszeit, zu Löhnen, zur Diskriminierung und zur Gewerkschaftsfreiheit gemäß den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation festgesetzt hätten, diese aber nicht verpflichtend von ihren Mitgliedern einforderten.

Lidl hat inzwischen eingeräumt, dass es gewisse Missstände gebe und zugleich angekündigt, weitere Untersuchungen bei seinen Zulieferbetrieben in Bangladesch vornehmen zu wollen. Die umstrittene Werbung will das Unternehmen jedoch nach wie vor nicht zurückrufen.

Foto: Lidl

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