Verbraucherzentrale klagt gegen Lidl
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„Überlange Arbeitszeiten, Lohnabzüge als Strafmaßnahmen, mangelnde und intransparente Vergütung von Überstunden, Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit und Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten. Die beschriebenen Verhältnisse verstoßen gegen die ILO-Konventionen, den BSCI-Verhaltenskodex und gegen die Selbstverpflichtung Lidls,“ so die Kläger. Miriam Saage-Maaß vom ECCHR gibt sich empört über die Zustände bei den Lidl-Zuliferern und wirft dem Discounter vor, seine Kunden bewusst zu täuschen. „Es besteht ein krasser Widerspruch zwischen der öffentlichen Darstellung Lidls und den tatsächlichen Verhältnissen in den Produktionsstätten der Lieferanten“, so Saage-Maaß. Lidl betreibe damit Schönfärberei.
Ähnlich verärgert zeigte sich auch Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, der das Neckarsulmer Unternehmen nun in der Pflicht sieht, zu reagieren. „Lidl täuscht die Verbraucher. Auf unsere Abmahnung wollte Lidl die Werbung nicht zurückziehen. Daher haben wir jetzt Klage eingereicht“, so der Verbraucherschützer. Zugleich wies er die Konsumenten darauf hin, dass nur das sogenannte „Fairtrade“-Siegel eindeutig auswese, welche Produkte fair hergestellt und gehandelt werden. Andere Institutionen wie die von Aldi bemühte Business Social Compliance Initiative (BSCI) hielten oftmals nicht was sie versprechen, da sie zwar Regelungen zur Arbeitszeit, zu Löhnen, zur Diskriminierung und zur Gewerkschaftsfreiheit gemäß den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation festgesetzt hätten, diese aber nicht verpflichtend von ihren Mitgliedern einforderten.
Lidl hat inzwischen eingeräumt, dass es gewisse Missstände gebe und zugleich angekündigt, weitere Untersuchungen bei seinen Zulieferbetrieben in Bangladesch vornehmen zu wollen. Die umstrittene Werbung will das Unternehmen jedoch nach wie vor nicht zurückrufen.
Foto: Lidl