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Adidas erzielt juristischen Sieg im Investorenstreit um Yeezy-Partnerschaft

Der deutsche Sportartikelhersteller Adidas hat einen juristischen Sieg in einem Wertpapierprozess errungen. Dieser stand im Zusammenhang mit der früheren Partnerschaft mit dem Künstler Ye, ehemals Kanye West.

Das US-Berufungsgericht in San Francisco bestätigte die Abweisung der Klage durch ein Bezirksgericht. Die Klage wurde vom Anteilseigner HRSA-ILA Funds eingereicht. Dies geht aus einer Gerichtsakte hervor.

Die Klage warf Adidas vor, Anleger:innen irregeführt zu haben. Das Unternehmen habe Risiken im Zusammenhang mit der Yeezy-Kollaboration heruntergespielt. Zudem seien interne Bedenken bezüglich Yes Verhalten nicht offengelegt worden.

HRSA-ILA argumentierte, dass Adidas die Anleger:innen hätte warnen müssen. Yes „antisemitisches und anderes unangemessenes Verhalten“ habe eine Bedrohung für das Unternehmen dargestellt. Dies gelte insbesondere angesichts des Aktienkursrückgangs nach dem Ende der Partnerschaft im Jahr 2022.

Das Berufungsgericht wies die Ansprüche zurück. Es kam zu dem Schluss, dass Adidas die Risiken in öffentlichen Unterlagen ausreichend thematisiert habe.

In der Risikooffenlegung für Geschäftspartner:innen des Unternehmens hieß es dazu, dass unangemessenes Verhalten von „Athlet:innen, Influencer:innen oder Partner:innen in der Unterhaltungsindustrie einen negativen Übertragungseffekt haben könnte“.

HRSA-ILA bezeichnete diese Formulierung als irreführend. Sie stelle jedes Risiko als hypothetisch dar. Das Gericht widersprach dieser Ansicht jedoch. Es merkte an, dass sich die Offenlegung auf potenzielle negative Auswirkungen und nicht auf das Verhalten selbst konzentriere.

Das Gericht hob zudem hervor, dass Yes öffentliche Kontroversen weithin bekannt waren. Dies war bereits vor der Beendigung der Partnerschaft durch Adidas der Fall. Daher „wüssten vernünftige Anleger:innen, dass eine Partnerschaft mit einem prominenten Partner wie Ye mit inhärenten Risiken verbunden wäre“.

Die Richter entschieden, dass HRSA-ILA nicht nachweisen konnte, dass Adidas oder seine Führungskräfte mit Scienter handelten. Dabei handelt es sich um eine vorsätzliche oder rücksichtslose Absicht zur Irreführung. Mit der Bestätigung des Urteils schließt Adidas ein bedeutendes juristisches Kapitel ab.

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