Adidas vs. H&M: Warum H&M die Work Out-Kollektion nun trotzdem verkaufen darf
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Am 14. November 2017 erschien "Zwanzig Jahre Kampf um die Streifen Adidas und H&M beendet", ein Artikel über den Streit zwischen Adidas und H&M, der seit 1997 andauert. Worum es geht: die Work Out-Kollektion von H&M mit zwei Streifen entlang der Ärmel und Hosenbeine.
Im Jahr 2017 schien der Fall beigelegt zu sein, und das Gericht im niederländischen Den Haag entschied, dass die Unterschiede zwischen dem Adidas-Drei-Streifen-Logo und der H&M-Kollektion so minimal seien, dass H&M die gestreifte Sportbekleidung nicht vermarkten dürfe. Das Berufungsgericht Den Haag hat nun (mit Urteil vom 28. Januar) das vom Gericht Den Haag ausgesprochene Verbot aufgehoben. Das Berufungsgericht Den Haag ist der Ansicht, dass die Work Out-Kollektion von H&M nicht gegen die dreistreifige Marke Adidas verstößt.
Die Einschätzung des Berufungsgerichts Den Haag: Es liegt keine Verletzung vor
Nach Ansicht des Berufungsgerichts Den Haag wird das Gesamtbild der Drei-Streifen-Marke von Adidas insbesondere durch die spezifische Kombination von (i) drei vertikalen, parallelen Streifen (ii) mit Lücken in der Breite der Streifen bestimmt. Das Gericht spricht von einer mehrfachen Wiederholung von Komponenten, oder mit anderen Worten: von einem Muster. Laut Berufungsgericht sind die Streifen auf der H&M-Kleidung eine Kombination aus zwei separaten Streifen, die auch als ein dicker Streifen mit einer Linie dazwischen gesehen werden können und die kein Muster bilden, da die mehrfache Wiederholung fehlt. Laut dem Berufungsgericht gibt es nur eine einzige Wiederholung des Streifens. Darüber hinaus entschied das Berufungsgericht, dass der Abstand zwischen den beiden Streifen auf der H&M-Kleidung erheblich kleiner ist als die Breite der Streifen und daher nicht "optisch mehr oder weniger gleich der Breite der Streifen" ist, wie es bei der Drei-Streifen-Marke von Adidas der Fall ist.
Aufgrund dieses Unterschieds ist die "Ähnlichkeit" nach Ansicht des Berufungsgerichts gering und es besteht keine Verwechslungsgefahr in der Öffentlichkeit. Kurz gesagt: kein Verstoß. Jetzt darf H&M seine Work Out-Kollektion also doch wieder verkaufen.
Und jetzt? Können die 'Adidas-Streifen' doch verwendet werden?
Das Urteil des Berufungsgerichts Den Haag scheint daher einen gewissen Spielraum für die Verwendung von "vertikalen Zierstreifen" an den (seitlichen) Hosenbeinen und Ärmeln zu bieten, selbst bei Sportkleidung. Natürlich ist das nicht ungefährlich. Es besteht (und es besteht eine gute Chance), dass Adidas gegen dieses Urteil Kassationsbeschwerde einlegt (und den Fall dem Obersten Gerichtshof vorlegt). Es ist daher sehr zweifelhaft, ob dieses Urteil des Berufungsgerichts Den Haag wirklich die Diskussion, die seit 1997 zwischen Adidas und H&M geführt wird, ein für alle Mal beenden wird.
Für den Modeschöpfer gilt: Vorbeugen ist in diesen Fällen besser - und viel billiger! - als eine nachträgliche Anpassung. Beratung im Vorfeld ist die Devise. Durch die Bewertung der (ersten) Entwürfe und gegebenenfalls das Einholen von Tipps für Anpassungen wird verhindert, dass eine Kollektion bereits in Produktion (oder auf dem Markt) ist, während das Design dieser Kollektion die Bekleidungsmarke dem Risiko der (Marken-)Verletzung aussetzt.
Geschrieben von Lucia van Leeuwen von Köster Advocaten in Haarlem. Sie befasst sich hier regelmäßig mit aktuellen Rechtsfragen. Advocatenindemode.nl
Dieser übersetzte Beitrag erschien zuvor auf FashionUnited.nl.
Foto: Adidas Reimagine Sport (SS20)> | Adidas