Aeffe: Gericht genehmigt Aktionärsdarlehen in Höhe von zwei Millionen Euro
Das Gericht in Bologna hat dem italienischen Modeunternehmen Aeffe SpA die Aufnahme eines zinslosen Aktionärsdarlehens in Höhe von zwei Millionen Euro bei den Aktionär Colloportus Srl und Fquattro Srl genehmigt. Die beiden Gesellschaften gehören Alberta und Massimo Ferretti und haben ihren Sitz in San Giovanni in Marignano.
Das am Euronext Milan der italienischen Börse notierte Unternehmen teilte gestern in einer Erklärung mit: „Nach der Anhörung am 26. Juni hat das Gericht in Bologna dem Unternehmen die Aufnahme eines zinslosen Aktionärsdarlehens in Höhe von zwei Millionen Euro bei den Aktionär Colloportus Srl und Fquattro Srl genehmigt. Dies erfolgte unter Anerkennung des Vorabzugsrechts gemäß Artikel 22, Absatz 1, Buchstabe b), Ccii (das Aktionärsdarlehen).“
Rückzahlung des Aktionärsdarlehens durch Pfandrecht auf Girokonto gesichert
Das Aktionärsdarlehen wurde gestern, am 9. Juli, vollständig ausgezahlt. Es soll den laufenden Finanzbedarf bis Ende Juli 2026 decken. Dies geschieht in Erwartung verbindlicher Angebote potenzieller Investor.
Das Unternehmen hatte bereits mitgeteilt, dass die Due-Diligence-Prüfung sowie die Gespräche mit Oxy Capital Italia Srl nach deren Interessenbekundung weiterhin andauern. In einer Mitteilung vor einigen Wochen erklärte Aeffe: „Es sind mehrere zusätzliche unverbindliche Angebote für den Erwerb der Geschäftsbereiche des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaft Pollini SpA (Pollini) eingegangen. Diese könnten nach einer weiteren Due-Diligence- und Bewertungsphase, die von den potenziellen Investor gefordert wird, in verbindliche Angebote münden.“
Darüber hinaus stuften der Vorstand des Unternehmens sowie der Vorstand von Pollini das unverbindliche Angebot eines Industrieunternehmens, das überwiegend auf dem asiatischen Markt tätig ist, als besonders interessant ein. Das Unternehmen ist in der Bekleidungs- und Modebranche aktiv und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Management internationaler Marken.
Nach Eingang dieser Angebote wird das Unternehmen einen neuen Antrag beim Gericht stellen. Ziel ist die Genehmigung des Vorabzugsrechts gemäß Artikel 22, Absatz 1, Buchstabe b), Ccii für ein weiteres, umfangreicheres Darlehen. Dieses soll den Finanzbedarf für die gesamte Übergangszeit bis zum Abschluss des Verfahrens decken.
Die Rückzahlung des Aktionärsdarlehens ist durch ein Pfandrecht auf ein Girokonto gesichert, erklärte die Geschäftsführung.
Das Aktionärsdarlehen wird zum frühesten der folgenden Zeitpunkte zurückgezahlt: nach Ablauf des 18. Monats ab dem Auszahlungsdatum, bei Gutschrift des Erlöses aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs des Unternehmens oder bei Eingang des Erlöses aus dem Verkauf einer Lagerhalle von Aeffe in San Giovanni in Marignano.
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