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Amazon gegen Verbraucherzentrale: Telefonnummer kein Muss

Von Simone Preuss

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Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat jüngst eine Klage gegen Onlinehändler Amazon eingereicht und bemängelt, dass dieser seiner Informationspflicht gegenüber Verbrauchern nach deutschem Recht nicht in klarer und verständlicher Weise nachkomme. Konkret geht es um eine Telefonnummer, die der VZBV von Onlinehändlern wie Amazon fordert. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist anderer Meinung.

Während der VZBV bemängelt, dass Amazon weder eine Faxnummer noch eine Telefonnummer angebe (beziehungsweise letztere erst nach mehreren Schritten) und Rückrufservice und Internet-Chat nicht ausreichten, befand EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella in einem Gutachten vom gestrigen Donnerstag das Gegenteil.

„Ein Anruf ist in der Regel die schnellste und direkteste Art, den Anbieter zu kontaktieren“, erklärte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim VZBV in einer Stellungnahme vom 31. Januar 2018. „Bei Amazon mussten sich die Kunden jedoch erst umständlich durch mehrere Seiten klicken, um eine Telefonnummer zu finden“, moniert er.

Pitruzzella argumentiert, dass die EU-Richtlinien, die vorsehen, dass ein Unternehmen für Verbraucher erreichbar sein müsse, Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax und E-mail lediglich als Beispiel angäben. Daher seien auch andere Kontaktmöglichkeiten wie ein Rückrufservice oder Internet-Chat ausreichend, wenn diese deutlich bekannt gegeben würden und sicherstellten, dass Verbraucher das Unternehmen schnell erreichen könnten.

„Im Gegensatz dazu könnte die Auferlegung eines bestimmten Kommunikationsmittels, wie z.B. die Nutzung des Telefons, unnötig für einen wirksamen Verbraucherschutz sein und in keinem Verhältnis zu den Zielen des Verbraucherschutzes und der betroffenen Unternehmen stehen, und insbesondere denjenigen, die keine ‘Onlineriesen’ wie Amazon sind, unverhältnismäßige Belastungen auferlegen“, so Pitruzzella in seinem Gutachten.

Zudem sagte der Generalanwalt des EuGH, Deutschland dürfe Firmen, die dem EU-Recht unterliegen, nicht vorschreiben, dass Verbrauchern stets eine Telefonnummer zur Verfügung stehen müsse. Jetzt bleibt abzuwarten, wie sich die Richter des Europäischen Gerichtshofs in ein paar Monaten entscheiden. Auch wenn die Einschätzung des Gutachters für sie nicht bindend ist, wird sie oft befolgt.

Foto: Amazon Website
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