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ANWR-Tochter Schuh Mücke legt Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschließungen ein

Von Weixin Zha

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Bild: Stanislav Kondratiev von Pexels

Nach dem Erfolg in Bayern zieht der Einzelhändler Schuh Mücke nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Über seine Tochtergesellschaft reicht die Handelskooperation ANWR Group Verfassungsbeschwerde gegen Teile des Bundes-Infektionsschutzgesetzes und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein.

ANWR sieht “gravierende Verfassungsverstöße” durch die Infektionsschutzgesetze und begründet die Klage damit, dass Schuhgeschäfte der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Das Unternehmen beschwert sich auch über die Ungleichbehandlung des Schuhhandels gegenüber anderen Geschäften der Grundversorgung, die inzidenzunabhängig öffnen dürfen.

Hoffnung für Bundesebene

Eine Klage von Schuh Mücke mit ähnlichen Einwänden verlief in Bayern bereits erfolgreich. Dort durften Schuhhändler Anfang April wieder öffnen nachdem das Bayerischen Verwaltungsgericht Schuhgeschäfte als “für die tägliche Versorgung unverzichtbares Ladengeschäft“ eingestuft hatte. Jetzt hofft ANWR sich auch auf Bundesebene durchzusetzen.

„Die Bevorzugung der Geschäfte des Lebensmittelhandels stellt eine sachwidrige Ungleichbehandlung dar, da hierfür nur Gründe des Infektionsschutzes in Betracht kommen dürfen,“ sagte der für den Schuhbereich zuständige ANWR Vorstand Fritz Terbuyken in einer Mitteilung am Freitag.

Die Handelskooperation kritisierte auch die Tatsache, dass Schuhe weiterhin in geöffneten Lebensmittelgeschäften erworben werden können, aber Schuhgeschäfte bei hohen Inzidenzwerten geschlossen bleiben müssen. „Eine Öffnung der Schuhgeschäfte würde sogar zu einer besseren Verteilung der Käuferströme bei Schuhwaren führen. Aus Infektionsschutzgesichtspunkten ist es zudem völlig unverständlich, dass Schuhmachergeschäfte sowie der Buchhandel inzidenzunabhängig geöffnet sein dürfen”, heißt es in der Mitteilung.

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