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Auch Oberlandesgericht Hamm hält Klagen gegen Kik für verjährt

Von DPA

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Etwaige Schmerzensgeldansprüche von vier pakistanischen Klägern gegen den Textildiscounter Kik wegen des verheerenden Brandes in einer Textilfabrik in Karachi im Jahr 2012 sind nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamm verjährt. Der 9. Zivilsenat des Gerichts, lehnte deshalb am Dienstag die Anträge der pakistanischen Kläger auf Prozesskostenhilfe ab, wie ein Justizsprecher mitteilte.

Im September 2012 waren bei einem verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Karachi 258 Menschen getötet worden. Kik soll damals Hauptauftraggeber der Fabrik gewesen sein. Ein schwer verletzter Textilarbeiter und drei Angehörige von Opfern hatten deshalb zunächst vor dem Landgericht Dortmund auf jeweils 30 000 Euro Schmerzensgeld geklagt. Doch wies das Gericht die Schadenersatzforderungen ab, da etwaige Ansprüche nach dem maßgeblichen pakistanischen Recht verjährt seien. Dieses Urteil hatten die Kläger nicht hinnehmen wollen und deshalb beim Oberlandesgericht Hamm Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren beantragt.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jedoch die Einschätzung des Landgerichts Dortmund in allen Punkten. Es lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab, da die Klage nach Ansicht des Senats keinen Aussicht auf Erfolg habe. Etwaige Schadenersatzansprüche seien verjährt. (dpa)

Foto: Kik

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