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Balenciaga gewinnt Rechtsstreit um Pelzsandalen-Design gegen Birkenstock

Von Jule Scott

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Business

Ein Store von Birkenstock Credits: Birkenstock

Birkenstock hat eine juristische Niederlage im Streit um ein Sandalendesign seiner „Arizona Big Buckle“-Sandale erlitten. Ein europäisches Markenberufungsgericht hat die Ungültigkeit des eingetragenen Designs bestätigt und damit einem Einspruch von Balenciaga stattgegeben.

Der Streit begann dem Branchenmedium Fashion Law zufolge, das zuerst über die Niederlage von Birkenstock berichtete, im November 2021. Damals argumentierte das französische Luxusmodehaus, dass ein pelzbesetzte Sandalendesign von Birkenstock nicht die notwendige Besonderheiten aufweise, um als Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt zu werden. Birkenstock wehrte sich gegen diesen Vorwurf – jedoch ohne Erfolg.

Die Dritte Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) soll die Entscheidung, das Design für ungültig zu erklären, im Juni bestätigt haben, so Fashion Law. Dabei hieß es erneut, dass die Birkenstocks Sandale nicht genügend Unterscheidungsmerkmale aufweise, um eine geschützte Besonderheit zu beanspruchen. Das Design ähnele einem Modell des britischen Einzelhändlers Next, das bereits im März 2018 auf den Markt kam, also mehr als ein Jahr vor Birkenstocks Antrag auf Designschutz im Oktober 2019. Diese vorherige Offenlegung sei ausreichend, um die Schutzfähigkeit von Birkenstocks Design infrage zu stellen, urteilte das Gericht.

Besonders kritisch für Birkenstock war die Bewertung des besonderen Charakters seines Designs. Laut EUIPO muss ein Design deutliche Unterschiede zu bereits bekannten Entwürfen aufweisen, um als individuell zu gelten. Zwar gebe es bei Sandalen nur wenige technische Vorgaben, etwa dass sie am Fuß getragen, leicht an- und auszuziehen sind und sicher sitzen müssen, jedoch seien Aspekte wie die Form der Sohle, das Obermaterial und die Farbgebung frei gestaltbar. Dies gebe den Designer:innen großen Spielraum, so die Kammer.

Anfang des Jahres musste Birkenstock bereits in einem Urheberrechtsstreit mit einem Tochterunternehmen der Wortmann Gruppe, der Shoe.com GmbH & Co. KG, einen Rückschlag erleiden. Konkret handelte es sich bei dem Streit um zwei Sandalen-Modelle von Birkenstock und mögliche Verletzungen der Rechte dieser.

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