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Berliner Verwaltungsgericht kippt 40-Quadratmeter-Regel im Handel

Von DPA

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die seit einer Woche geltende Testpflicht für den Einkauf im Berliner Einzelhandel bestätigt, die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter aber gekippt. Diese erweise sich «als unangemessen und damit als unverhältnismäßig im engeren Sinne», urteilte das Gericht am Mittwoch, wie ein Sprecher mitteilte. Der Berliner Senat hatte angeordnet, dass in Nicht-Lebensmittel-Geschäften nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter eingelassen werden dürfe.

Angesichts der darüber hinaus verordneten Sicherheitsmaßnahmen bringe «der Richtwert kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz, das noch in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen» stehe, hieß es vom Gericht.

Mehrere Einzelhändler hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die geltenden Einschränkungen geklagt und damit zumindest für diesen Teil Recht bekommen. Mit ihrem Eilantrag richteten sie sich allerdings auch gegen die seit einer Woche geltende Schnelltestpflicht für Einkäufe im Nicht-Lebensmittelhandel und sind damit nun vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies diesen Teil des Antrags zurück. Diese Beschränkungen seien voraussichtlich nicht zu beanstanden, hieß es. Auch die elektronische Kontaktnachverfolgung bestätigten die Richter. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Zuvor mussten Kunden lediglich ein Zeitfenster in Geschäften buchen. Der Berliner Senat weist rund 230 Testzentren in der Hauptstadt aus, bei denen ein Schnelltest gemacht werden kann. Aus Sicht des Handelsverbands Berlin-Brandenburg reicht das nicht aus. Mit der Maßnahme habe sich die Lage der Händler in Berlin noch einmal verschlechtert. Bei langen Wartezeiten vor den Zentren würden viele Menschen auf den Einkauf verzichten. (dpa)

Foto: Carl-Ernst Stahnke / pixelio.de

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