BGH erlaubt negative Kundenkritik auf Ebay – in Grenzen
Verärgerte Kunden und Kundinnen dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform Ebay ihre Kritik durchaus scharf formulieren. Diese darf aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Schmähkritik sein - also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Werturteile hingegen seien durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt, entschied der achte Zivilsenat am Mittwoch in Karlsruhe. "Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung." (Az. VIII ZR 319/20)
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