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BGH klärt Informationspflicht zu Herstellergarantien im Online-Handel

Von DPA

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Foto: Tingey Injury Law Firm, Unsplash

Über Herstellergarantien müssen Internethändler nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann informieren, wenn diese für die Kaufentscheidung der Kunden relevant sind. Das sei dann der Fall, wenn die Garantie ein wesentliches Merkmal des Angebots darstelle, entschied der erste Zivilsenat am Donnerstag in Karlsruhe. Die Richter und Richterinnen folgten damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Im konkreten Fall hatte ein Verkäufer von Schweizer Offiziersmessern einen Konkurrenten verklagt, weil er dessen Informationen zur Garantie für unzureichend hielt. Der Händler hatte auf eine Produktinformation des Herstellers verlinkt, ohne genauere Angaben zu der darin enthaltenen Garantie zu machen. 2018 hatte der Kläger mit der Forderung nach Unterlassung vor dem Landgericht Bochum verloren und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm ein Jahr später gewonnen. Der BGH stellte nun das Urteil des Landgerichts wieder her.(dpa)

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