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BGH skeptisch bei Haftung von Amazon für Partner-Internetseiten

Von DPA

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Business|Aktualisiert
Foto: Amazon

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Donnerstag, ob der Internet-Versandriese Amazon möglicherweise für problematische Inhalte bei Teilnehmern seines Partnerprogramms haftet. Angemeldete Partner können auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt darüber ein Kauf zustande, zahlt Amazon eine Provision. Solche Links werden Affiliate-Links genannt. "Affiliate" ist Englisch und heißt Partner.

Geklagt hat ein Matratzenhersteller, der sich daran stört, dass diese Links auch in gefälschten Testberichten oder auf dubiosen Ratgeberseiten auftauchen. Er meint, dass Amazon eine Aufsichtspflicht trifft.

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch äußerte sich dazu in der Karlsruher Verhandlung allerdings eher skeptisch: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen seien die Partner in der Gestaltung ihrer Seite frei. Sie seien nicht verpflichtet, Links zu Amazon zu setzen, dürften parallel auch an anderen Partnerprogrammen teilnehmen und verlinkte Produkte auch negativ besprechen. Das Urteil wird erst in nächster Zeit verkündet. (dpa)

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