Buchhändler Hermes gewinnt gegen Luxuskonzern Hermès
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David gegen Goliath an der türkischen Küste: Umit Nar, der Buchhändler aus Izmir wurde vom französischen Luxushaus Hermès verklagt, der ihm die Verwendung des gleichen Namens untersagen wollte. Jetzt hat Nar gegen den Konzern gewonnen.
„Das Gericht hat uns in einem unserer beiden Einsprüche Recht gegeben und die Verwendung unseres Firmennamens Bouquiniste Hermes genehmigt“, sagte der Buchhändler gegenüber der AFP.
„Hermes ist ein Gott der griechischen Mythologie und gehört zum kulturellen Erbe der Menschheit. Er sollte nicht von einem Unternehmen vereinnahmt werden. Das ist eine wichtige Entscheidung in diesem Sinne“, betonte er. Das Urteil des Gerichts in Ankara – das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt – hebt teilweise eine Entscheidung von TurkPatent auf, der für geistiges Eigentum zuständigen Behörde, die es jeder anderen Marke als Hermès Paris untersagte, den Namen des griechischen Gottes in sehr weitgeafssten Bereichen zu verwenden, darunter Verlagswesen, Verkauf von Büchern oder Zeitschriften oder die Organisation von Festivals.
Aggressive Markenpolitik
Das Gericht habe seine Begründung noch nicht veröffentlicht, sagte der Anwalt des Buchhändlers, Hilmi Güllü. „Das ist ein Sieg. Internationale Unternehmen wie Hermès Paris betreiben eine aggressive Markenanmeldungspolitik, die über den Rahmen ihres Tätigkeitsbereichs hinausgeht. Mit diesem Urteil haben wir den Weg geebnet, um dieser Praxis ein Ende zu setzen“, sagte Güllü.
„Das Gericht hat sich jedoch nicht zum Verwechslungsrisiko zwischen den beiden Marken in Bezug auf Zielgruppe oder Gesamteindruck geäußert. Wir werden daher Berufung einlegen“, fügte er hinzu.
Alles begann im Dezember 2021, als der Buchhändler eine Markenanmeldung für sein seit fünfzehn Jahren in Istanbul und dann in Izmir tätiges Unternehmen Bouquiniste Hermes vornehmen wollte.
Der Vertreter des Luxuslederwarenherstellers in der Türkei wandte sich daraufhin an TurkPatent und dann an die türkische Justiz, um dem Buchhändler nicht nur die Markenanmeldung, sondern auch jede Verwendung des Namens „Hermes“ in seiner kommerziellen und Online-Tätigkeit zu untersagen.
Kulturelles Erbe und multinationale Unternehmen
Hermès Paris bestand trotz der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche auf der „Ähnlichkeit und dem Verwechslungsrisiko“ zwischen den beiden Unternehmen und argumentierte, dass die Pariser Marke auch im Verlagswesen tätig sei, da sie eine Zeitschrift herausgebe.
„Sie hätten Recht, wenn unsere Bereiche ähnlich wären, aber das ist absolut nicht der Fall“, sagt Nar und erinnert daran, dass der Gott Hermes eng mit der Geschichte von Izmir, dem ehemaligen Smyrna an der ägäischen Küste, verbunden ist, dem Schauplatz zahlreicher Legenden der griechischen Mythologie.
„Ich hoffe, dass dieses Urteil die Rechtsprechung in Bezug auf das kulturelle Erbe und multinationale Unternehmen weiterentwickeln wird“, fügt er hinzu. (AFP)