Bundesarbeitsgericht: Pandemie kein Betriebsrisiko – Minijobber gehen leer aus

Arbeitgeber tragen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht das Betriebsrisiko, wenn ihre Geschäfte per allgemeiner Lockdown-Verordnung schließen mussten. Sie haben damit in dieser Zeit auch nicht die Pflicht zur Entgeltzahlung an Minijobber, die während der harten Phasen der Pandemie, in der große Teile des öffentlichen Lebens ruhen mussten, nicht arbeiten konnten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt in seinem ersten Corona-Urteil. Der Präzedenzfall kam aus Niedersachsen.


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