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Bundesligisten und Discounter haben Textilsiegel «Grüner Knopf»

Von DPA

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Rund fünf Monate nach der Einführung des staatlichen Textilsiegels «Grüner Knopf» für faire Lieferketten haben es inzwischen 34 Unternehmen erhalten. Darunter seien acht Bundesligisten, mehrere Discounter und ein Krankenhaus, teilte das Bundesentwicklungsministerium der Deutschen Presse-Agentur anlässlich einer Reise von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) in Bangladesch und Indien mit.

So würden inzwischen bei einem Teil der Fan-Artikel des VfL Wolfsburg, des FC Union Berlin, von Fortuna Düsseldorf, dem HSV und Werder Bremen sowie bei der Bettwäsche des neuen Campus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein die 46 geforderten sozialen und ökologischen Mindeststandards eingehalten. Mehr als hundert weitere Unternehmen seien interessiert.

Zu den Standards gehören Mindestlöhne, keine Kinderarbeit und die Einhaltung von Abwassergrenzwerten bei der Produktion. Minister Müller sagte, das Siegel prüfe neben einzelnen Produkten auch systematisch, ob ein Unternehmen alle Risiken in seinen Lieferketten kenne und Missstände abschaffe. «Es reicht nicht, wenn sie beispielsweise nur einen nachhaltig produzierten Strampler im Angebot haben und sich ansonsten nicht um ihre Lieferketten kümmern.»

Die Prüfung in den Unternehmen in Deutschland dauert laut Müllers Ministerium in der Regel einen Tag. Firmen müssten unter anderem Fabrikbesuche mit Flugtickets beweisen, eine Lieferkettenrisikoanalyse vorlegen und einen Beschwerdemechanismus nachweisen. Wenn Prüfer es für nötig erachteten oder bei Hinweisen von Hilfsorganisationen würden sie auch Zuliefererfabriken besuchen.

Das staatliche Siegel ist allerdings nicht unumstritten. Der Gesamtverband textil+mode hält die Kriterien für kaum kontrollierbar. Andere kritisieren, dass zunächst nur die Arbeitsbedingungen beim Nähen, Schneiden und Färben beachtet würden. Müller sagte dazu, dass der «Grüne Knopf» in kommenden Jahren auf die Faserproduktion ausweitet werde. Und: «Die Satzung legt fest, dass die Prüfstellen jederzeit auch unangekündigte Prüfungen in den Betrieben in Entwicklungsländern durchführen können. (dpa)

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